Bad Klosterlausnitz. (ots)
Den Begriff „coole Klamotten“ deklarierte ein Transportunternehmen am vergangenen Sonntag für sich neu und verstieß dabei gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Ein Kühl-Transport machte am 09.01.2022 zunächst auf sich durch seine viel zu schnelle Fahrweise aufmerksam und wurde deswegen von Autobahnpolizisten auf der BAB 9 in Fahrtrichtung München an der Anschlussstelle Bad Klosterlausnitz kontrolliert. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer mehrmals die Geschwindigkeitsbeschränkung für sein Fahrzeug von 80 km/h erheblich überschritten hatte. Bei Überprüfung der Fracht auf dem Kühl-Lkw fanden die Beamten, anstelle zu kühlender Lebensmittel, Bekleidung die nach Spanien transportiert werden sollte. Die Weiterfahrt wurde somit bis 22 Uhr unterbunden, da hier ein Verstoß gegen die Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot vorlag. Das Unternehmen erwartet nun mit der entsprechenden Anzeige, die Aufforderung zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 570 EUR. Des Weiteren kamen Beamte des Zolls zum Einsatz, die ihrerseits noch offene Forderungen an das Transportunternehmen begleichen ließen. Der Lkw-Fahrer wird wegen der Geschwindigkeitsverstöße seinerseits ein Bußgeld in Höhe von 365 EUR zu entrichten haben.
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