Der Landkreis hat auf seiner Homepage ausführlich mit dem Thema Versammlungsrecht befasst.
Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck einer freiheitlichen Demokratie. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung öffentlich kundzutun.
Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes, für deren Durchführung die Länder zuständig sind.
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