Seit nunmehr sieben Jahrzehnten wird der Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit in diesem Gesetz geregelt. Oberstes Ziel ist dabei die Sicherstellung einer gesunden Entwicklung und der Schutz vor entwicklungsgefährdenden Einflüssen für junge Menschen.
Die Überzeugung, dass Kinder und Jugendliche besonderen Schutz benötigen und dem Staat hier eine besondere Rolle zukommt, entwickelte sich bereits zu Beginn der Industrialisierung und ist somit mehr als 200 Jahre alt. Damals sollten Kinder und Jugendliche vor harter Arbeit in den Fabriken bewahrt werden und es entstanden die ersten Regelungen zum Schutz der Jugend.
Am 6. Januar 1952 trat das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit in Kraft. Die Regelungen über den Zugang zu Gaststätten und Diskotheken, über den Verzehr und die Abgabe alkoholischer Getränke und Tabakwaren oder die Altersbeschränkungen des Verkaufs bzw. des Zutritts zu Kinofilmen aber auch der sogenannte „Index“ für vor allem pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte werden vielfach kritisch gesehen, gar belächelt. Sie haben sich schließlich in den langen Jahrzehnten seiner Geltung aber bewährt.
Das Gesetz hat wiederholte Änderungen und Neufassungen erfahren, mit denen auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Gefährdungen aus dem Freizeitverhalten von jungen Menschen reagiert wurde. Dabei haben aber nicht alle befürchteten Gefahren, wie zum Beispiel das Sonnenbaden in Sonnenstudios Eingang in die Vorschriften gefunden. Zuletzt erhielt es 2021 ein Update, bei der ein größerer Fokus auf den Jugendmedienschutz gelegt wurde. Dies war sicher nicht die letzte Änderung, da auf die stetigen Entwicklungen der Gesellschaft reagiert werden muss.
Der vor allem in Thüringen federführend durch die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. vor einigen Jahren entwickelte Jugendschutzparcours „stop & go“ bietet vor allem Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen die Möglichkeit, den Jugendschutz praktisch kennenzulernen. Inzwischen wird er als bundesweiter Exportschlager in Kooperation mit weiteren Stellen auch auf Bundesebene in viele andere Bundesländer verliehen. Eine Erweiterung rund um Fragen zum Thema Jugendmedienschutz ist in Arbeit.
Trotz seiner vielen Umgestaltungen stellt das Jugendschutzgesetz seit 1952 einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen für den Schutz der Jugend dar.
Informationen zum Jugendschutzparcours gibt es unter:
http://www.jugendschutz-parcours.de/parcours-bestellen/thueringen/