In den Landkreisen Hildburghausen und Altenburger Land ist in Geflügelbeständen der hochpathogene Erreger der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Damit ist von einer anhaltend hohen Seuchen¬gefährdung für alle Geflügelbestände auszugehen.
Deshalb werden in einer Allgemeinverfügung des Landrates Festlegungen für Geflügelhalter im Landkreis Gotha getroffen.
Mit Inkrafttreten wird eine flächendeckende Aufstallpflicht für den gesamten Landkreis Gotha angeordnet. Alle Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, halten. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden.
Zudem werden alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, diese Meldung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen.
Außerdem wird der Verkauf von Geflügel im ambulanten Handel im Landkreis untersagt. Das betrifft den Verkauf und Kauf von Geflügel auf Geflügelmärkten, Geflügelbörsen oder durch mobile Geflügelhändler an Verkaufsfahrzeugen und die Anlieferung an Geflügelhalter nach Bestellung.
Geflügelhalter werden zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert. Erforderliche Maßnahmen sind unter anderem:
• Desinfektionswannen oder -matten an den Eingängen zu den Geflügelhaltungen aufstellen und benutzen
• Tragen von Schutzbekleidung, die nur in ihrer eigenen Geflügelhaltung verwendet wird
• Reinigung der Hände vor dem Betreten der Haltungseinrichtungen
• Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften
• Reinigung und Desinfektion freigewordenen Ställe unmittelbar nach Ausstallung
• Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln für Geflügel nach jeder Benutzung
Die Allgemeinverfügung tritt am 16. Dezember 2021 in Kraft und kann unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ eingesehen werden.