Am 2. Dezember 2021 ist der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung Thüringens in diesem Winter amtlich festgestellt worden.
Bei einem gewerblichen Geflügelhalter im Landkreis Altenburger Land wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5, Erreger der Geflügelpest, nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis bestätigt und das zuständige Veterinäramt somit den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Bei dem betroffenen Bestand handelt es sich um eine gemischte Haltung mit etwa 300 Tieren (Gänse, Enten, Hühner und Puten). Einige der Tiere zeigten Krankheitssymptome bzw. sind verendet, woraufhin die Probennahme veranlasst worden ist. Der Betrieb hatte Flugenten aus einem, wie sich später herausstellte, ebenfalls von Geflügelpest betroffenen Betrieb zugekauft. Der Verkauf der Tiere nach Thüringen erfolgte bevor die Tierseuche am Ursprungsort amtlich festgestellt wurde.
Die Geflügelhaltung im Altenburger Land wurde umgehend durch das zuständige Veterinäramt gesperrt und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Das noch lebende Geflügel wird getötet. Außerdem wird eine Schutzzone (ehemals Sperrbezirk) mit einem Radius von rund drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) mit einem Radius von etwa zehn Kilometern eingerichtet. Sobald die Restriktionszonen amtlich bekanntgemacht sind, werden diese in der dynamischen Karte zur Darstellung der HPAI-Lage in Thüringen über die Webseite des Thüringer Gesundheitsministeriums abrufbar sein: https://www.tmasgff.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Das Thüringer Gesundheitsministerium schätzt den bereits relativ früh im Jahr herrschenden hohen Infektionsdruck, der sich seit Herbst in vielen Geflügelpestfällen in Deutschland sowohl bei Wild- als auch bei Hausgeflügel zeigt, als besorgniserregend ein. Umso wichtiger ist der erneute Aufruf an alle Geflügelhalter in Thüringen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.