Ab 19.11. gilt die neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Gotha


Infolge der hohen Infektionszahlen landesweit hat der Freistaat Thüringen den Landkreis Gotha zum Erlass einer neuen Allgemeinverfügung zur Einführung der 2-G-Regel aufgefordert:

Die bereits verkündeten Übergangs-Regelungen zur Anwendung des 2-G-Modells für verschiedene Lebensbereiche treten ab morgigen Freitag auch im Landkreis Gotha in Kraft.

Den kompletten Text der vom Land vorgegebenen Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Die Vorgabe wurde durch den Landkreis in einem entscheidenden Punkt geändert:

In den Bereichen, in denen die 2-G-Regel anzuwenden ist (bspw. Übernachtungsgewerbe, Gastronomie, Museen etc.), wurden die Regelungen für Mitarbeiter dahingehend ergänzt, dass zusätzlich zu den zuvor ausschließlich vorgesehenen PCR-NAT-Tests nun auch Antigentests aus beauftragten Teststellen, die Sie hier finden: https://www.landkreis-gotha.de/aktuelles/testzentren/teststellen/, anerkannt werden.

Auf diese Weise soll einer Überlastung der PCR-Laborkapazitäten, die dringend für die Verfizierung krankheitsverdächtiger Personen benötigt werden, ebenso entgegen gewirkt werden wie einem erwartbaren kurzfristigen Stillstand verschiedener Wirtschaftsbereiche infolge der kaum verfügbaren PCR-Testkapazitäten in der Fläche.

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