So finden Patienten das richtige Krankenhaus – AOK-Gesundheitsnavigator aktualisiert

„Nicht immer ist das Krankenhaus um die Ecke die beste Wahl, wenn es um gute Ergebnisse bei planbaren Operationen geht“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS. „Wir wissen aus Befragungen, dass Patienten für eine gute Behandlungsqualität durchaus bereit sind, auch längere Wege in Kauf zu nehmen. Mit dem AOK-Gesundheitsnavigator bieten wir ihnen genau die Informationen, damit sie die für ihre Behandlung passende Klinik in ihrer Region finden.“

Vor einer planbaren Operation ist es gut zu wissen, welche Krankenhäuser einen Eingriff anbieten und welche Behandlungsqualität diese erbringen. Mit dem AOK-Gesundheitsnavigator gibt die AOK PLUS den Patienten Orientierung und zeigt für jede Klinik in elf Indikationen an, ob diese im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich, durchschnittlich oder unterdurchschnittlich abschneiden. Einfach abzulesen anhand von drei, zwei oder einem Lebensbaum.

Darüber hinaus wird Patienten auch angezeigt, wie viele Operationen ein Krankenhaus bei einer bestimmten Indikation im vergangenen Jahr durchgeführt hat. Denn der Zusammenhang zwischen Häufigkeit der Eingriffe und dem Behandlungserfolg ist wissenschaftlich belegt. Kann eine Klinik eine besondere Zertifizierung, zum Beispiel als Krebszentrum, vorweisen, wird dies im AOK-Gesundheitsnavigator ebenfalls dargestellt.

Ärzte, Therapeuten oder Hebammen finden
Auch zu niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Psychotherapeuten bietet der AOK-Gesundheitsnavigator hilfreiche Informationen für Patienten an. Diese umfassen beispielsweise Angaben zu Fachgebieten und Spezialisierungen, Öffnungszeiten sowie Kontaktdaten. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass der Navigator die Teilnahme von Haus- und Fachärzten an Selektivverträgen oder Disease-Management-Programmen transparent darstellt. Ausgehend davon bietet der AOK-Gesundheitsnavigator eine komfortable Suche an, bei der nutzerorientierte Filterfunktionen eine gezielte Suche ermöglichen. Unter aok-gesundheitsnavigator.de können Patienten, unabhängig von ihrer Krankenkasse, das Angebot der AOK PLUS nutzen.

„Um sich für ein Krankenhaus oder einen Arzt entscheiden zu können, benötigen Patienten alle relevanten Informationen“, fügt Rainer Striebel hinzu. „Der AOK-Gesundheitsnavigator leistet genau das. Patienten können anhand objektiver Kriterien, die ein Expertenbeirat aus Patienten- und Verbraucherorganisationen, Leistungserbringern und Wissenschaft erstellt hat, eine Entscheidung treffen, wo und von wem sie behandelt werden möchten.“

Rund eine Million stationäre Behandlungen als Datengrundlage
Aktuell sind die Informationen über die Behandlungsqualität in Krankenhäusern für elf Behandlungen und Operationen abrufbar: Einsatz eines künstlichen Knie- oder Hüftgelenkes bei Arthrose, Operation nach hüftgelenksnahem Oberschenkelbruch, Knie- oder Hüftprothesenwechsel, Gallenblasenentfernungen bei Gallensteinen, Blinddarmentfernungen, Leistenbruch-OPs, Operationen bei gutartiger Prostatavergrößerung und zur Prostataentfernung bei Prostatakrebs sowie therapeutische Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt.

Grundlage für die Bewertung ist die Auswertung von rund einer Million durchgeführten Behandlungen der AOK-Versicherten durch das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen und einen wissenschaftlichen Beirat. Durch die Einbindung von ambulanten Behandlungen wird die Analyse der Behandlungsergebnisse auch über den eigentlichen Klinik-Aufenthalt hinaus ermöglicht. So können Komplikationen nach einer OP oder Folgeereignisse mit in die Bewertung einbezogen werden. Diese Übersicht wurde heute aktualisiert und bildet nun die Behandlungsergebnisse der Jahre von 2017 bis 2019 ab.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.