Mittwoch, Januar 15, 2025

Zeugensuche nach Unfallflucht

Döllstedt (Landkreis Gotha) (ots)

Am gestrigen Morgen kam es gegen 06.50 Uhr in der Straße „Allee“ zu einem Verkehrsunfall. Die 39 Jahre alte Geschädigte kam mit ihrem Fahrrad aus Richtung „Bahnhofstraße“ und war in Richtung „Tonnaer Straße“ unterwegs. Sie beabsichtigte nach links in die Straße „Lindenhof“ abzubiegen. Der unbekannte Beteiligte fuhr in gleicher Fahrtrichtung hinter der Frau und überholte sie im Bereich der Einmündung trotz des angezeigten Abbiegevorgangs. Aufgrund dieses Fahrmanövers stürzte die 39-Jährige und verletzte sich. Sie musste medizinisch behandelt werden. Der PKW-Fahrer stoppte kurz und setzte seine Fahrt anschließend pflichtwidrig fort. Die Polizei ermittelt nun wegen Unfallflucht. Es werden nun Zeugen gesucht, die sich gestern, gegen 06.50 Uhr in der Nähe des Unfallortes (Allee/Lindenhof) aufhielten und Hinweise zum Fahrzeug oder dessen Fahrer haben. Es soll sich um einen dunklen Kleinwagen mit Erfurter Kennzeichen gehandelt haben. Die Polizei Gotha ist unter der Nummer 03621-781124 (Bezugsnummer 0246567/2021) erreichbar. (db)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.