Versuch der Täuschung

Gotha (ots)

Die Beamten der Gothaer Polizei erlebten heute Morgen einen außergewöhnlichen Fall der Urkundenfälschung. Sie kontrollierten einen Suzuki in der Humboldstraße und hierbei konnte der 66 Jahre alte Fahrer keinen Führerschein vorweisen. Er beteuerte jedoch, das Dokument an seiner Wohnanschrift aufzubewahren. Dort legte der Herr zwar einen Führerschein vor, jedoch war es nicht sein eigener, sondern eine Fälschung. Er hatte lediglich das Bild mit einem Portrait seiner selbst überklebt. Die Beamten erkannten den Versuch der Täuschung und somit erwarten den 66-Jährigen jetzt Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung. (db)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.