Hotspot darf mit ministeriellem Segen weiter sprießen

Land verweigert Zustimmung für kurzfristige Maßnahme an Schule.

Das Covid-19-Infektionsgeschehen an der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst (KGS) in Gotha breitet sich weiter aus – seit heute auch mit dem Segen des Bildungsministeriums. Es hat dem Landkreis Gotha das Einverständnis für die als zweckmäßig erachtete einwöchige Schließung der Schule verweigert. Bis zu den Herbstferien hätten die Kinder und Jugendlichen per Distanz-unterricht weiterlernen können; die KGS verfügt dafür über ausreichend mobile Endgeräte. In Kombination mit den Ferien wäre der Hotspot so ausgetrocknet worden, schätzt das Gesundheitsamt ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde den Kirsenstäben der beteiligten Ministerien am Donnerstag zur Abstimmung vorgelegt.

Zum Stand 15.10.2021 morgens waren 43 Schülerinnen und Schüler sowie sieben Lehrkräfte der Einrichtung per PCR-Verfahren positiv auf den Erreger getestet worden. Zahlreiche weitere positive Schnelltests liegen vor und harren ihrer Verifizierung durch die Laboranalyse. Zählungen der Schule zufolge sind mit mehr als 400 Kindern und Jugendlichen, die nach Hause geschickt worden sind oder denen Quarantäne angeordnet wurde, knapp die Hälfte der rund 890 Schüler, die aus dem gesamten Kreisgebiet stammen, nicht anwesend.

Landrat schäumt: unverantwortlicher politischer Dogmatismus

„Eine einwöchige Distanzbeschulung und die folgenden Herbstferien hätten ausgereicht und die unkontrollierte Ausbreitung unter der Schüler- und Belegschaft der KGS gestoppt. Hierfür war die Schule bereit und hat auch um die Maßnahme gebeten“, kann Landrat Onno Eckert seine Verärgerung über das Nein zum mildesten Mittel kaum verbergen. Was daraus folgt, ist für ihn klar: „Die Zahlen werden weiter munter steigen, insbesondere die der abzusondernden Kontaktpersonen. Dass mancher Familie mit der Quarantäne der Herbsturlaub durchkreuzt wird, ist das Eine. Viel dramatischer ist: Aufgrund des flächendeckenden Einzugsbereiches wird sich das Infektionsgeschehen in den gesamten Landkreis ausbreiten. Aus politischem Dogmatismus setzt das Bildungsministerium die Gesundheit einer ganzen Region aufs Spiel. Die ‚Dankesschreiben‘ für absehbar weitere Einschränkungen für alle aufgrund steigender Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen sind dann bitte direkt nach Erfurt an Minister Holter zu richten“, so Eckert.

Hintergrund: Erlass sichert Bildungsministerium das letzte Wort

Die Der Landkreis ist als untere Infektionsschutzbehörde ermächtigt und gehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von definierten Krankheiten zu treffen. In Thüringen regelt ein fachaufsichtlicher Erlass des Gesundheitsministeriums, dass Maßnahmen, die den Bildungsbereich betreffen, vor Erlass vorzulegen und auch mit dem Bildungsministerium abzustimmen sind. Entfällt dessen Einvernehmen, darf der Landkreis als Infektionsschutzbehörde hier nicht handeln. Das ist vorliegend in Gotha der Fall.

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