Landkreis Gotha

Katzenschutzverordnung gilt in weiteren Orten

Die Katzenschutzverordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wird auf das Gebiet der Stadt Ohrdruf einschließlich der Ortsteile Wölfis, Crawinkel und Gräfenhain, in der Gemeinde Luisenthal, der Ortschaften Altenbergen, Catterfeld, Engelsbach, Gospiteroda, Leina, Schönau v.d.W. und Wipperoda der Gemeinde Georgenthal sowie der Gemeinden Emleben und Herrenhof erweitert. Danach sind die Halter von Hauskatzen, die unkontrollierten Ausgang haben, zur Kastration bzw. Sterilisation ihrer Tiere verpflichtet. Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern. Zusätzlich gilt die Auflage, dass Freigänger gechipt und registriert werden müssen. Hintergrund der Verordnung ist das Ansinnen, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und damit verbunden die Verbreitung von Leid und Tierkrankheiten zu minimieren. Die geänderte Verordnung erscheint im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 7. August und tritt am 8. August in Kraft.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.