Betrunkener Unfallflüchtiger gestellt

Anzeige

Gotha (ots)

Am frühen Donnerstagabend kam es in Gotha im Kindleber Weg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem VW Caddy und einem abgeparkten Pkw der Marke Skoda. Der 49-Jährige Caddy-Fahrer beschädigte beim Vorbeifahren den Skoda-Fabia, indem er dessem Außenspiegel touchierte. In der weiteren Folge flüchtete der Verursacher vom Unfallort, ohne seinen Pflichten als Unfallverursacher nachzukommen. Am Fahrzeug des 67-Jährigen Skoda-Besitzers entstand in Folge dessen ein Sachschaden in Höhe von ca. 50 Euro. Erfreulicherweise erkannte der Skodabesitzer das Kennzeichen des Verursacherfahrzeuges und meldete den Vorfall unmittelbar der Gothaer Polizei. Die sofort eingeleiteten Unfallermittlungen waren erfolgreich, da das Unfallfahrzeug und der 49-Jährige Unfallverursacher zeitnah festgestellt werden konnten. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 49-Jährige Beschuldigte bei der Identitätsfeststellung einen Atemalkoholwert von 2,37 Promille aufwies. Eine im Anschluss durchgeführte Blutentnahme im Krankenhaus soll einen gerichtsverwertbaren Wert liefern, der für die nun eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Verkehrsunfallflucht von erheblicher Bedeutung sein wird.

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.