Freitag, Dezember 27, 2024

Spende aus erhöhten Abgeordnetenbezügen für Kinderfest in Günthersleben-Wechmar

„Ich freue mich, dass die erhöhten Bezüge für die Landtagsabgeordneten nicht selbst eingesteckt werden, sondern einen guten Zweck erfüllen, nämlich das Kinderfest in Günthersleben-Wechmar zu unterstützen“, erklärt der LINKE-Parlamentarier aus Gotha, Sascha Bilay. Gemeinsam mit Cornelia Wanderer, LINKE-Kandidatin für den Bundestag, übergab er am Wochenende 200 Euro an den Geschichtsverein Güntherleben e.V. Mit dem Geld soll die kleine Eisenbahn repariert werden, um auch weiterhin den Kindern ein Fahrvergnügen zu ermöglichen.

Aufgrund einer Regelung in der Landesverfassung erhalten die Mitglieder des Landtages jedes Jahr eine Diätenerhöhung. Die Abgeordneten der LINKEN lehnen diesen Automatismus ab und spenden diese höheren Einnahmen. Wegen der Corona-Pandemie spenden die LINKEN-Parlamentarier:innen in den Jahren 2020 und 2021 sogar den doppelten Betrag. Im Jahr 2021 kommen somit für jedes Fraktionsmitglied der LINKEN 600 Euro zusätzlich zustande. Die erste Rate in Höhe von 200 Euro wurde nun eingelöst. Weitere 200 Euro werden in Kürze ebenfalls für einen gemmeinnützigen Zweck überreicht. Zudem wurden 300 Euro für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz gespendet. „Meine coronabedingten Zusatzspenden im Jahr 2021 übersteigen mit insgesamt 700 Euro den Betrag der Diätenerhöhungen. Zudem habe ich bereits im Frühjahr 700 Euro wegen nicht benötigter Fahrtkosten im Home-Office gespendet. Ich stehe für Transparenz in dieser Frage“, unterstreicht abschließend Sascha Bilay.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.