Hinweis zu den Anliegerpflichten bei der Straßenreinigung
Für eine lebenswerte, attraktive Stadt für Bürger und Besucher sind ein sauberes Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen sowie gepflegte Grünflächen und Pflanzen wesentliche Faktoren.
Der feuchten Witterung der letzten Tage und Wochen geschuldet, gestaltet sich derzeit besonders der Grünwuchs auf Gehwegen problematisch. Die Stadtverwaltung Gotha erbringt umfangreiche Leistungen für ein sauberes Gotha und möchte in diesem Zusammenhang auf die Pflichten der Grundstückseigentümer hinweisen.
In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Gotha (Straßenreinigungssatzung) sind die Pflichten der Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert. So ist den Eigentümern der an die öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke grundsätzlich die Reinigung der Gehwege, aber auch der Parkbuchten und der Parkstreifen übertragen. Weiterhin müssen von den Anliegern die Fahrbahnen der Straßen, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind, gereinigt werden. Die Reinigungspflicht umfasst neben der Beseitigung aller Verunreinigungen auch die Entfernung von Laub und Unkraut – auch an Pollern, Straßenleuchten und Verkehrszeichen – auf ausgebauten Straßenteilen.
Die entsprechende Straßenreinigungssatzung ist auf der Internetpräsentation der Stadt Gotha unter www.gotha.de einzusehen.
Die Stadtverwaltung Gotha bittet alle Bürgerinnen und Bürger darum, gemeinsame unsere Stadt sauberer und attraktiver zu machen.