Trockenschäden im Stadtwald – Fällung von Buchen auf dem Krahnberg unumgänglich

Infolge der Dürresommer 2018 und 2019 entstand eine extreme Schadens- und Krisensituation im Erholungswald auf dem Krahnberg. Trocknungsschäden, Pilzbefall und holzschädigende Insekten definieren diese Situation. Insbesondere der Buchenbestand weist in diesem Jahr zahlreiche abgestorbene Bäume auf, von denen zu jeder Zeit starke Kronenäste herabfallen könnten. Die Rotbuchen sind durch den Trockenstress, verursacht durch die anhaltende ungünstige Niederschlagssituation der vergangenen Jahre, stark physiologisch geschädigt und befinden sich somit in einer Resignationsphase. Aus diesem Grund müssen ca. 70 Bäume umgehend gefällt werden, um die von den Bäumen ausgehende Gefahr für die Spaziergänger und Erholungssuchenden abzuwenden. Die meisten dieser abgestorbenen Bäume befinden sich nahe der viel befahrenen und begangenen Sonneborner Straße. Aus Verkehrssicherheitsgründen müssen die Fällungen noch im Sommer erfolgen. Die notwendige Maßnahme wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Naturschutzbeirat abgestimmt, eine ökologische Bauüberwachung wird durchgeführt.

Durch die Stadt Gotha wurde die Baumpflegefirma „Baumpartner“ aus Erfurt mit der Abwendung der akuter Gefahrensituation beauftragt. Die Fällungen werden in den nächsten Wochen durchgeführt. Die Erholungssuchenden werden gebeten, den Absperrungen und Beschilderungen Folge zu leisten.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.