Lockerungen in Sicht: Inzidenz dauerhaft unter 50

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Mit dem anhaltenden Unterschreiten der Inzidenzgrenze von 50 sind für den Landkreis Gotha ab kommenden Mittwoch, 16. Juni, weitere Lockerungen möglich.

Bildung: Kitas und Schulen wechseln in Stufe grün. Während in den Schulen noch die Testpflicht bleibt, müssen im Gebäude Mund-Nasen-Bedeckungen erst ab Jahrgangsstufe 7 sowie von Erwachsenen getragen werden. Sport- und Musikunterricht sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Elternabende und auch Schülerpraktika sind wieder möglich.

Im Einzelhandel entfällt die Testpflicht. Gaststätten können unter Testnachweis und Kontaktnachverfolgung auch ihre Innenbereiche öffnen. Auch Veranstaltungen sind im Inneren wieder möglich (mit Test und Kontaktnachverfolgung, 10 Tage Anmeldefrist). Kinos und Theater können unter Testpflicht und Kontaktnachverfolgung ihre Türen öffnen; für Museen und Gedenkstätten entfällt die Testpflicht im Inneren. Hotels können umfänglich öffnen, sofern Testnachweise und Kontaktnachverfolgung gewährleistet sind. Die Kontaktbeschränkungen werden unter Dach auf einen Haushalt plus fünf Personen, unter freiem Himmel auf einen Haushalt plus zehn Personen gelockert.

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