Schaffung einer zusammenhängenden Außengastronomiefläche am Neumarkt

In Kürze werden die Bänke, Fahrradbügel, Papierkörbe und die durch Vandalismus zerstörten und derzeit durch Rohre geschützten Lichtstelen vor den Häusern Neumarkt 1 – 9 demontiert und an anderer Stelle, jedoch in unmittelbarer Nähe, wieder aufgestellt. Gleichzeitig erfolgt eine Aufbereitung der Sitzgelegenheiten. Die kaputten Lichtstelen entfallen ersatzlos.

Hintergrund für diese Maßnahme ist die Schaffung einer zusammenhängenden Außenfläche für die ansässigen Gastronomen unter Berücksichtigung des Platzbedarfes für den sehr gut angenommenen Wochenmarkt und die notwendigen Freihalteflächen für die Feuerwehr. Die Außenbewirtschaftung soll zukünftig mehr in den Platz selbst integriert werden und so zur Belebung der Innenstadt beitragen und zum Verweilen einladen. Hierzu gab es sehr konstruktive Gespräche zwischen der Stadtverwaltung Gotha und den Betreibern der Außengastronomie.

Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung in absehbarer Zeit mittels baulicher Lösungen die Zufahrt der zentralen Innenstadt nur noch für Berechtigte ermöglichen. Beobachtungen vor Ort haben gezeigt, dass die vorhandene Beschilderung der Fußgängerzone vielfältig ignoriert wird, da Fahrzeuge durch die Fußgängerzone fahren, die weder Anlieger, Rettungsdienste, Lieferverkehr oder dergleichen sind. Da eine flächendeckende Überwachung der unberechtigten und die Beschilderung ignorierenden Fahrzeugführer nicht möglich ist, müssen bauliche Regelungen getroffen werden, um den Charakter der Innerstadt mit dem Fokus auf Verweilen, Einkaufen und Entspannen zu stärken.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.