Pandemiebedingte Schulschließungen: Information zur Verrechnung/Auszahlung von Hortgebühren im Mai 2021
Der Freistaat Thüringen hat mit der Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen die Aussetzung der Elternbeitragspflicht geregelt. Danach dürfen im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 bei landesweiten oder regionalen Schließungen von Schulen einschließlich der Schulhorte, die durch oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden, nicht an den Personal- und den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt werden. Diese Regelung gilt nur für Kalendermonate, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind.
Im Monat Mai 2021 betrug die Schließung der sieben staatlichen Grundschulen mehr als 15 Kalendertage. Daher müssen keine Hortgebühren gezahlt werden. Bereits gezahlte Betreuungsgebühren werden mit dem Folgemonat verrechnet oder zurückerstattet.
Obwohl die Stadtverwaltung Gotha bemüht ist, die Verrechnung bzw. Erstattung zu viel gezahlter Hortgebühren möglichst zeitnah vorzunehmen, kann die Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb wird darum gebeten, von Rückfragen Abstand zu nehmen. Die Stadtverwaltung Gotha bedankt sich bereits jetzt für die Geduld aller Eltern in dieser schwierigen Zeit.