Samstag, Dezember 21, 2024

Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes: Informationen zur Aussetzung der Elternbeitragspflicht

Der Freistaat Thüringen hat mit der Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) vom 23.03.2021 die Aussetzung der Elternbeitragspflicht geregelt. Danach dürfen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 bei landesweiten oder regionalen Schließungen von Kindertageseinrichtungen, die durch oder aufgrund von landesrechtlichen Vorgaben angeordnet wurden, keine Elternbeiträge für Kinder erhoben werden, die keine oder an weniger als sechs Tagen pro Kalendermonat eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben.

Entsprechend der Situation in der Stadt Gotha wurde geprüft, für welche Monate die Aussetzung der Elternbeitragspflicht angewendet werden muss. Danach ergibt sich, dass zum heutigen Zeitpunkt für Januar, Februar und April 2021 die Aussetzung greift.

1.    Januar und Februar 2021

Für die Monate Januar und Februar 2021 werden keine Gebühren erhoben, wenn

a) Eltern keine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch genommen haben. Bereits gezahlte Betreuungsgebühren werden mit Folgemonaten verrechnet oder zurückerstattet.

b) Eltern die Notbetreuung an weniger als 6 Tagen, also maximal an 5 Tagen im Monat in Anspruch genommen haben. Es gilt, dass keine Betreuungsgebühren gezahlt werden müssen. Bereits gezahlte Betreuungsgebühren werden mit Folgemonaten verrechnet oder zurückerstattet.

Für die Monate Januar und Februar 2021 werden Gebühren in voller Höhe erhoben, wenn die Inanspruchnahme der Notbetreuung an 6 oder mehr Tagen im Monat erfolgte.

2.    März 2021

Der Monat März ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Die Schließung betrug weniger als 15 Kalendertage. Deshalb besteht für diesen Monat für alle Eltern die Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Betreuungsgebühren.

3.    April 2021

Für den Monat April 2021 gelten dieselben Voraussetzungen analog der Monate Januar und Februar 2021.

Obwohl die Stadtverwaltung Gotha bemüht ist, die Verrechnung bzw. Erstattung zu viel gezahlter Betreuungsgebühren möglichst zeitnah vorzunehmen, wird die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb wird darum gebeten, von Rückfragen Abstand zu nehmen. Die Stadtverwaltung bedankt sich bereits jetzt für die Geduld aller Eltern in dieser schwierigen Zeit.

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