Information zur weiteren Betreuung in den kommunalen Kindergärten ab dem 19.04.2021

Der Landkreis Gotha hat mit seiner Allgemeinverfügung vom 15.04.2021 festgelegt, dass die Kindergärten weiterhin geschlossen bleiben. In den kommunalen Kindergärten der Stadtverwaltung Gotha wird weiter eine Notbetreuung angeboten.

Die Notbetreuung kann in der Zeit von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr erfolgen. Es kann punktuell zu verkürzten Öffnungszeiten kommen. Die Notbetreuung erfolgt aber immer unter dem Vorbehalt, dass ausreichend pädagogisches Personal zur Verfügung steht, um die hygienischen Anforderungen an die Pandemiesituation zu erfüllen. Eltern werden möglichst frühzeitig darüber in Kenntnis gesetzt, was bei akutem Ausfall von pädagogischem Personal leider auch kurzfristig geschehen kann. Der Träger Stadtverwaltung Gotha bittet deshalb bereits an dieser Stelle um Verständnis gerade gegenüber dem in den Kindergärten tätigen Pädagogen und technischen Mitarbeitern.

Eltern werden gebeten, die Betreuungsbedarfe für die Woche vom 26.04. – 30.04.2021 mit beigefügtem Formular beim Kindergartenleiter anzumelden.

Dateien:

Abfrage_Notbetreuung___KW_17.pdf

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