Hortgebühren werden verrechnet
Die Mitarbeiter des Amtes für Bildung, Schulen, Sport und Kultur haben Hort-Änderungsbescheide zur Annullierung der Monate Januar und Februar 2021 erlassen und versendet.
Bereits gezahlte Beträge werden mit den folgenden Fälligkeitsmonaten verrechnet. Überzahlungen werden spätestens bis zum Schuljahresende erstattet.