Hortgebühren werden verrechnet

Die Mitarbeiter des Amtes für Bildung, Schulen, Sport und Kultur haben Hort-Änderungsbescheide zur Annullierung der Monate Januar und Februar 2021 erlassen und versendet.
Bereits gezahlte Beträge werden mit den folgenden Fälligkeitsmonaten verrechnet. Überzahlungen werden spätestens bis zum Schuljahresende erstattet.

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