Kindergärten und Schulen im Landkreis werden voraussichtlich auch in der kommenden Woche öffnen

Kein Automatismus: Landrat für planbares Vorgehen – Höhere Inzidenzwerte bedingen nicht zwingend sofortige Schließung

Kindergärten und Schulen im Landkreis Gotha werden voraussichtlich auch in der kommenden Woche öffnen können wie im aktuellen Modus (Kitas, Grundschulen, 5. und 6. sowie Abschlussklassen). Davon geht Landrat Onno Eckert auch trotz des wieder ansteigenden Inzidenzwertes aus, der heute die 150er Marke überschritten hat. Eine neue Weisung des Freistaates Thüringen lässt den Landkreisen nun mehr Gestaltungsfreiheit, was die Reaktionen auf steigende Werte anbetrifft. „Als Richtschnur steht zwar weiterhin die 200 im Raum. Wir werden aber auch bei Überschreiten dieser Schwelle nicht Knall auf Fall die Schließungen anordnen, quasi ohne eine Reaktionszeit zu ermöglichen“, so Eckert. Dieser Automatismus, den das Land bislang vorgeschrieben hatte, sei nun nicht mehr bindend. Die Infektionsschutzbehörde wolle nun bis Wochenmitte zu einer empirisch verlässlichen Einschätzung kommen und mit dem Vorlauf mehrerer Tage und des Wochenendes frühestens Anordnungen treffen, die frühestens zu Beginn der übernächsten Woche greifen – sofern diese nötig werden. Eckert schränkt aber auch ein: „Sollte es natürlich zu einem massiven Ausbruchsgeschehen in den Einrichtungen kommen, muss früher gehandelt werden.“ Die beschriebene Richtschnur gelte mit Blick auf ein stetiges Zunehmen der Inzidenzwerte. Diese erwartbar macht unter anderem die ab Wochenbeginn mögliche kostenlose Schnelltestung für Jedermann. Hier wird von einem Anstieg durch die Erkennung bislang asymptomatischer Personen ausgegangen. Dieser Entwicklung soll mit dem beschriebenen Vorgehen Rechnung getragen werden. Eckert bittet deshalb darum, die Verlautbarungen des Landkreises in den Medien, der Kreiswebsite und den sozialen Netzwerken zu verfolgen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.