Aufstallungspflicht für Geflügelhalter wird aufgehoben

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Das Veterinäramt informiert darüber, dass die Festlegung der Aufstallung von Geflügel für alle Tierhalter (private oder gewerbliche) mit Wirkung vom 5. März 2021aufgehoben ist. Die Veröffentlichung der Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Aufstallungsgebotes erfolgt am 4. März 2021 auf der Internetseite des Landratsamtes Gotha.
Mit der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2021 wurde der Gefährdungssituation durch die in anderen Landkreisen Thüringens aufgetretene Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) Rechnung getragen und zum Schutz des Geflügels im Landkreis Gotha die Aufstallung angeordnet.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat darüber informiert, dass die Untersuchungen im Sperrbezirk im Landkreis Nordhausen negativ beendet worden sind. In Thüringen ist derzeit auch kein erhöhtes Aufkommen an verendeten Wildvögeln zu verzeichnen. Da seit Erlass der Allgemeinverfügung vom 7. Januar 2021 im Landkreis Gotha und den Nachbarlandkreisen kein bestätigter Fall von Aviärer Influenza aufgetreten ist und die Zahl der Funde infizierter Wildvögel in angrenzenden Bundesländern ebenfalls zurückgegangen ist, wird die allgemeine Aufstallungspflicht ab 5. März 2021 flächendeckend für den gesamten Landkreis Gotha aufgehoben.

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass weiterhin in jeder Geflügelhaltung Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen dringend erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zu vorbeugenden Biosicherheits-maßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen ist deshalb weiterhin wirksam. Sie gilt seit dem 8. Januar 2021 und ist über die Startseite der Homepage des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutzes einzusehen: https://verbraucherschutz.thueringen.de/.

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