NGG fordert Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten im Kreis Gotha

Einbruch im Tourismus: 38 Prozent weniger Gäste im Thüringer Wald

Corona sorgt für Einbruch im heimischen Tourismus: Den Thüringer Wald haben im vergangenen Jahr nur noch rund 888.000 Gäste besucht – ein Minus von 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der Übernachtungen sank um 31 Prozent auf 3 Millionen. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich hierbei auf neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes. „Das Gastgewerbe erlebt eine historisch einmalige Krise, die auch die Beschäftigten mit voller Wucht trifft. Jetzt müssen Bund und Länder endlich einen Plan vorlegen, wie es im März weitergehen soll“, so Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region Thüringen. Am 3. März verhandeln Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder über Lockerungen der aktuellen Corona-Maßnahmen. Allein im Landkreis Gotha beschäftigt das Hotel- und Gaststättengewerbe laut Arbeitsagentur rund 2.300 Menschen in 250 Betrieben.

„Hotels, Pensionen, Restaurants und Kneipen sind schon seit Anfang November geschlossen. Wenn die Politik jetzt keine Öffnungsperspektive bietet, droht vielen Betrieben das Aus und den Beschäftigten Arbeitslosigkeit“, betont Löbel. Entscheidend seien hierbei einheitliche Auflagen und detaillierte Hygienekonzepte in den Betrieben. Der Hotel- oder Restaurantbesuch dürfe unter keinen Umständen zum Infektionsherd werden. „Die Beschäftigen haben bereits im letzten Sommer gezeigt, dass sie geeignete Hygienekonzepte optimal umsetzen können, um sich zu schützen und den Gästen ein sicheres Restauranterlebnis zu ermöglichen“, so die NGG.

Viele Hotels und Gaststätten könnten auf bewährte Maßnahmen zurückgreifen, um das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Die Firmen müssten neben den Gästen auch das Personal bestmöglich schützen. Dazu gehörten unter anderem kostenlose FFP2-Masken für Beschäftigte und die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten.

Zugleich sieht die Gewerkschaft die Politik in der Pflicht, die Einkommenseinbußen der Beschäftigten in Kurzarbeit auszugleichen. „Wer das Gastgewerbe über viele Monate schließt, muss auch die Folgen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedenken. Wir brauchen dringend ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat“, so Löbel. Selbst wenn Hotels und Gaststätten schrittweise wieder öffnen dürften, sei ein Großteil der Beschäftigten noch monatelang auf das Kurzarbeitergeld angewiesen. Ohne eine Aufstockung kämen die Menschen damit aber nicht länger über die Runden.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.