Information zur Zahlungsaussetzung der Elternbeiträge für Schulhorte und Kindergärten in der Stadt Gotha

Gebühren in den Kindergärten
Die Stadtverwaltung Gotha hat festgelegt, dass für die Kinder, die den Kindergarten nicht besuchen, im Januar und zunächst auch im Februar 2021 keine Betreuungsgebühren erhoben werden. Dies gilt für die Kindergärten in kommunaler und freier Trägerschaft gleichermaßen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Eltern der Stadt Gotha gewährleistet.

Schulhorte an den staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Gotha
Für die Horte der 7 staatlichen Grundschulen in Gotha gilt eine ähnliche Verfahrensweise, wie für Kindergärten, indem die Zahlung der Gebühren ebenfalls für die Monate Januar und zunächst auch Februar 2021 ausgesetzt wird. Die an den Schulen angebotene Notbetreuung ist kein Hortbetrieb. Die Notbetreuung steht allen Kindern der Klassenstufen 1 bis 6 offen, unabhängig davon, ob die Kinder im Hort angemeldet sind.

Hinweise zur Zahlung
Eltern können ihren SEPA-Lastschriftauftrag oder Dauerauftrag beibehalten. Die Verrechnung der Betreuungsgebühren erfolgt im Nachhinein.

Die gegebenenfalls erforderlichen Änderungen von Bescheiden für die Gebühren in den Kindergärten und Schulhorten werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Bei Rückfragen zu Kindergarten- und Hortgebühren, werden die Eltern gebeten, sich an ihren jeweiligen Träger zu wenden.

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