Bürgerbeteiligung zum Radverkehrskonzept des Landkreises Gotha

Beteiligung ergab rund 900 Hinweise zum Radverkehr

Die Online-Bürgerbeteiligung zum Radverkehrskonzept des Landkreises Gotha ist auf große Resonanz gestoßen. Vom 7. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 hatten Interessierte die Möglichkeit, auf einer speziellen Webseite ihre Vorschläge zum künftigen Radverkehr zwischen Fahner Höhe und Rennsteig einzureichen. Insgesamt nutzten 489 Bürgerinnen und Bürger die Chance und gaben 892 Meldungen ab. Im besonderen Maße wurden Meldungen zu neuen Verbindungen eingetragen, aber auch Verbesserungsvorschläge für bestehende Verbindungen sowie Gefahrenstellen wurden zahlreich abgegeben. Alle eingegangenen Meldungen wurden anonymisiert veröffentlicht und können online eingesehen werden unter https://www.lk-gotha.online-beteiligung-radverkehr.de/?a=reports.
Die Bestandsdatenanalyse ist mit Ende der Bürgerbeteiligung nun weitgehend abgeschlossen. Zuvor wurden bereits Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden und Pendlerpotenziale in der Region analysiert. Im nächsten Schritt wird das beauftragte Planungsbüro die Meldungen der Onlinebeteiligung bei einer Vor-Ort-Befahrung sichten. Im Oktober 2021 soll das Konzept fertig gestellt sein. Das Ergebnis stellt ein ganzheitliches und durchgängiges Radverkehrsnetz mit entsprechenden Maßnahmenvorschlägen dar.
Seit November 2020 erarbeitet der Landkreis Gotha ein neues Radverkehrskonzept. Es soll den Grundstein für die Radverkehrsförderung des Landkreises in den kommenden Jahren legen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.