Kontaktlose Probenannahme im Veterinäramt

Jagdausübungsberechtigte können seit Anfang Januar die notwendigen Trichinenproben über einen Probenbriefkasten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Mauerstr. 20 in Gotha kontaktlos übergeben.
Allerdings dürfen nur ermächtigte und in das Verfahren eingewiesene Jagdausübungsberechtigte an dem kontaktlosen Verfahren teilnehmen. Hierfür können die Jägerinnen und Jäger einen Antrag beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt stellen. Dieser wird im Regelfall genehmigt, wenn der Antragsteller Jagdausübungsberechtigter im Landkreis Gotha ist und dort bisher auch seine Proben abgegeben hat.

Die Proben müssen auslaufsicher, doppelt verpackt und zusammen mit dem vollständig und leserlich ausgefüllten nummerierten Wildursprungsschein eingeworfen werden. Die Trichinenuntersuchung erfolgt in der Regel montags und mittwochs, in Kalenderwochen mit Feiertagen kann es zu dabei Verschiebungen kommen.
Die Freigabe des geprüften Wildstücks erfolgt durch Veröffentlichung des negativen Untersuchungsergebnisses auf der Website
https://www.landkreis-Gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/trichinenuntersuchungen/
Bei Trichinenfunden wird der Jagdausübungsberechtigte weiterhin umgehend telefonisch informiert. Dessen telefonische Erreichbarkeit muss deshalb stets sichergestellt sein.

Auch Blutproben zur Untersuchung auf Schweinpest dürfen Jäger im Probenkasten deponieren. Außerdem können Landwirte den Probenkasten zum Einlegen von BVDV-Ohrstanzen nutzen. Diese Proben werden mit dem Kurier an das TLV Bad Langensalza weitergeleitet.

Es wird außerdem gebeten, weiterhin verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter 03621-214901. Tote Wildschweine können auch dort oder über die Rettungsleitstelle des Landkreises Gotha unter der Ruf-Nr. 03621-36550 gemeldet werden.

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