Landkreis Gotha, Ilm-Kreis, Wartburgkreis (ots)
Im Zeitraum vom 01.11.2020 bis heute haben wir in knapp 70 Pressemeldungen über jeweils einen oder auch mehrere Verkehrsteilnehmer berichtet, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln standen. Die fast täglichen Berichte über derartige Verkehrsdelikte, die teilweise mit schweren Folgen einhergingen, halten offenbar einen Teil der Verkehrsteilnehmer nach wie vor nicht davon ab, unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu fahren.
Ganz aktuell gab es im Schutzbereich der LPI Gotha gestern erneut solche Fälle. In Gotha haben Polizeibeamte gegen 14.45 Uhr in der Kindleber Straße eine 32 Jahre alte Seat-Fahrerin kontrolliert. Der durchgeführte Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamin beziehungsweise Methamphetamin. Ein 18 Jahre alter VW-Fahrer wurde gegen 19.30 Uhr in Geschwenda im Ilm-Kreis auf einem Feldweg kontrolliert. Der hier durchgeführte Drogenvortest verlief positiv auf Cannabis. Gegen 19.45 Uhr haben Beamte in der Mühlenstraße in Lauchröden im Wartburgkreis einen 42 Jahre alten Radfahrer kontrolliert. Der Mann stand offenbar unter Alkoholeinfluss, der Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,8 Promille. Allen Verkehrsteilnehmern wurde zu Beweiszwecken Blut im Krankenhaus abgenommen und entsprechende Verfahren gegen sie eingeleitet. Alkohol, Medikamente und Drogen wirken sich bekanntermaßen auf die Fahrtüchtigkeit aus. Vielen ist nicht bewusst, dass der Alkohol die „Verkehrstauglichkeit“ sehr lange beeinflusst.
Die Abbauzeit von Alkohol im Körper wird von vielen Faktoren (z. B.: getrunkene Alkoholmenge, Trinkdauer, aufgenommene Nahrung, körperlicher Zustand) bestimmt. Unter günstigen Voraussetzungen werden pro Stunde etwa 0,1 Promille Alkohol im Blut abgebaut. Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, z.B. Schlangenlinien fährt. Wer mit 0,5 Promille und mehr Auto fährt, muss mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Setzen sie sich trotzdem ans Steuer, machen sie sich strafbar. Ihnen drohen eine Freiheitsstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe.
Für Radfahrer liegt die Grenze, ab der absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, bei 1,6 Promille. Auch Radfahrer müssen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommen sollte, ab 1,6 Promille mit einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr rechnen. Bei einem Verkehrsunfall oder beim Radfahren mit Ausfallerscheinungen macht sich auch ein Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar. Sollten Radfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, kann ihnen die Fahrerlaubnisbehörde diese nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entziehen. Die Mindestwartezeit bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dauert 6 Monate. Es kann auch bei Radfahrern eine MPU angeordnet werden. Die Promillegrenzen gelten als allgemeine Richtgrenzen. Kommt es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, können härtere Strafen die Folge sein. Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.
Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Besonders gefährlich kann die Wechselwirkung von Alkohol, Medikamenten und Drogen sein! Eine fachliche Beratung über Dosierung und Auswirkungen von Medikamenten ist deshalb für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr unerlässlich.
Egal ob Auto, Motorrad oder Fahrrad: Wenn Sie noch fahren wollen oder müssen, lassen Sie die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen!
Mehr zum Thema erfahren Sie unter: www.polizei-beratung.de. (fr)
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