Winterpause auf dem Hauptmarkt: Infos zu Winterdienstpflichten für Anlieger

Im Zuge der geplanten Winterpause der Baustelle am Hauptmarkt vom 19.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 weist Stadtverwaltung Gotha darauf hin, dass im Bereich der Fußwege die Anliegerpflicht für den Winterdienst weiterhin gilt. Demnach sind die Anlieger dazu verpflichtet, die Fußwege von Schnee und Eis zu reinigen. Der Einsatz von Auftausalz ist dabei grundsätzlich untersagt, es ist bei Notwendigkeit abstumpfendes Material zu verwenden.

Die oben genannten Pflichten betreffen die bereits neu hergestellten Fußwege, die noch nicht aufgenommen alten Fußwege und auch die Bereiche, die wieder mit Frostschutz verschlossen sind. Der Winterdienst für den Bereich der fußläufigen Verbindung zwischen Hünersdorfstraße bis Höhe Jüdenstraße (Ostseite Hauptmarkt) wird durch die beauftragte Baufirma übernommen, gleiches gilt für die Zuwegungen zwischen Ost- und Westseite des Hauptmarktes. Die Zwischenzuwegungen werden noch vor der Winterpause mit einer dünnen Asphaltschicht versehen.

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