Spielzeug oder Kraftfahrzeug
Gotha (ots)
Am Abend des 15.09.2020 wurde ein 10 jähriges Mädchen in der Langensalzaer Straße in Gräfentonna auf ihrem Hoverboard festgestellt. Ihren Eltern und ihr selbst war nicht klar, dass sie dafür eine Fahrerlaubnis und das Hoverboard ein Versicherungskennzeichen benötigt. Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz waren die Folge. Fahren darf sie mit ihrem Hoverboard nur abseits des öffentlichen Verkehrsraumes. (OH)
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