Die am Dienstag vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise helfen vor allem auch den Betroffenen im Landkreis Gotha. Wie der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) mitteilt, wurde unter anderem das Kurzarbeitergeld verlängert. So wird beispielsweise die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31.12.2021, verlängert. Auch die Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten bis Ende des kommenden Jahres. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden ganz oder teilweise erstattet. Weiterhin wird die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis Ende dieses Jahres verlängert. Gleiches gilt für den erleichterten Zugang in die Grundsicherungssysteme. Die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Insolvenzantragsgrund der Überschuldung wird bis zum 31.12.2020 weiterhin ausgesetzt. „Damit schafft der Bund Unterstützungshilfen und Rahmenbedingungen, um die Wirtschaft in dieser Krise weiter zu unterstützen. Für die Betriebe im Landkreis stellt dies eine wichtige finanzielle Entlastung dar und hilft bei der wirtschaftlichen Planung in den Unternehmen“, betont Schipanski. Damit wurden vor allem viele Forderung und Anregungen aus den Unternehmen im Landkreis umgesetzt, die an Schipanski während seiner zahlreichen Firmenbesuche und in Gespräche mit betroffenen Unternehmern herangetragen wurden, umgesetzt.