Reiserückkehrer aus Ländern und Regionen, die das Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiete einstuft, müssen sich beim Gesundheitsamt melden und bis zur Abklärung ihres Gesundheitszustandes eine häusliche Quarantäne antreten. Auf diese Auflage, resultierend aus der vierten Thüringer Quarantäneverordnung, weist das Landratsamt hin.
Die Meldungen der Rückkehrer werden kontaktlos per Formular und Mail entgegengenommen. Die auszufüllende Datei steht unter www.landkreis-gotha.de zum Download bereit und soll an gesundheit@kreis-gth.de gerichtet werden.
Die Rückkehrer werden im Anschluss von der Gesundheitsverwaltung kontaktiert und das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Quarantäne, wird individuell bewertet. Wichtig ist, dass die Rückkehrer bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Anordnung der Absonderung ernst nehmen und befolgen.
Die aktuelle Auflistung der Risikogebiete findet sich unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888