Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit Meldepflicht

Reiserückkehrer aus Ländern und Regionen, die das Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiete einstuft, müssen sich beim Gesundheitsamt melden und bis zur Abklärung ihres Gesundheitszustandes eine häusliche Quarantäne antreten. Auf diese Auflage, resultierend aus der vierten Thüringer Quarantäneverordnung, weist das Landratsamt hin.

Die Meldungen der Rückkehrer werden kontaktlos per Formular und Mail entgegengenommen. Die auszufüllende Datei steht unter www.landkreis-gotha.de zum Download bereit und soll an gesundheit@kreis-gth.de gerichtet werden.

Die Rückkehrer werden im Anschluss von der Gesundheitsverwaltung kontaktiert und das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Quarantäne, wird individuell bewertet. Wichtig ist, dass die Rückkehrer bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Anordnung der Absonderung ernst nehmen und befolgen.

Die aktuelle Auflistung der Risikogebiete findet sich unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html?nn=13490888

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.