Zwei Frauen prügeln sich in Gotha in einer Drogerie

Gotha – Landkreis Gotha (ots)

Am gestrigen Freitag kam es gegen 15:30 Uhr zu einer Rangelei zwischen 2 Frauen aus Gotha. Hierbei griff die 23jährige Täterin die 28jährige Geschädigte unvermittelt an. Sie schlug die Geschädigte, zog ihr an den Haaren und kratzte sie. In der Folge wurde die leicht Verletzte in ein Warenregal gestoßen. Anschließend flüchtete die Täterin aus dem Geschäft in unbekannte Richtung. Beide Beteiligte kennen sich, so dass ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen die bekannte Täterin eingeleitet werden konnte.(ck)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

One thought on “Zwei Frauen prügeln sich in Gotha in einer Drogerie

  • es ist mal wieder eines dieser nächte wo man wegen der lärmbelästigenden geräusche betrunkener Schutzbedürftiger um den Schlaf gebracht wird. wtf!

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.