Terminvereinbarung bald auch online möglich
Infolge der Corona-Pandemie war das BürgerBüro der Stadt Gotha seit dem 17. März 2020 geschlossen. Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten sowie dringenden und unaufschiebbaren Bürgeranliegen nachzukommen, wurden diese nur nach vorheriger Terminvergabe bearbeitet. Ab Montag, dem 31.08.2020, soll das BürgerBüro unter eingeschränkten Bedingungen wieder für den Besucherverkehr öffnen.
Die unfreiwillige Schließzeit wurde seitens der Verwaltung genutzt, um interne Abläufe, im Sinne des Servicegedankens der Stadtverwaltung und für noch mehr Bürgernähe und -freundlichkeit, zu verbessern. So wird im Bereich des BürgerBüros ein neues Terminvereinbarungssystem zum Einsatz kommen, das für Bürgerinnen und Bürger eine bessere Planbarkeit ihrer Termine ermöglicht, Wartezeiten verkürzt und dem Hygieneschutzgedanken Rechnung trägt. Ab dem 31.08.2020 können unter www.gotha.de rund um die Uhr Terminreservierungen durchgeführt werden. Nachdem das gewünschte Anliegen ausgewählt wurde, kann sofort und unkompliziert, unter Angabe der erforderlichen Daten, ein passender Termin reserviert werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, mehrere Anliegen gleichzeitig zu wählen sowie die Anzahl gleicher Anliegen zu variieren.
Während der Öffnungszeiten können Termine im BürgerBüro auch weiter telefonisch unter 03621/222-402 oder 03621/222-405 vereinbart werden. Auch das Senden einer Mail an buergerbuero@gotha.de mit dem jeweiligen Anliegen und den telefonischen Kontaktdaten ist eine der Möglichkeiten, mit dem BürgerBüro in Kontakt zu treten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich dann schnellstmöglich mit den Anfragenden in Verbindung setzen.
Darüber hinaus besteht zu folgenden Zeiten die Möglichkeit, persönlich im BürgerBüro vorzusprechen und vor Ort einen Termin zu vereinbaren: montags, dienstags und donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr. Samstags werden ab sofort nur noch Anliegen nach erfolgter Terminreservierung bearbeitet.
Bürgeranliegen können – mit Ausnahme der Samstage – auch weiterhin auch ohne vorherige Terminabsprache bearbeitet werden. Hierbei ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen, da Terminreservierungen vorrangig bearbeitet werden. Damit größere Menschenansammlungen, im Sinne der Thüringer Verordnung zur weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 7. Juli 2020, vermieden werden können, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Termine über einen der oben genannten Wege verbindlich zu buchen, diese einzuhalten oder bei Verhinderung abzusagen.
Außerdem gilt: Es dürfen nur Personen im BürgerBüro vorsprechen, die keine behördliche Quarantäne verordnet bekommen haben und auch sonst keine erkennbaren Krankheitssymptome, wie leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen oder Atemwegssymptome aufweisen. Beim Betreten und während des Aufenthalts im Gebäude ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Fragen zu den vorgeschriebenen Abstandsregelungen und den Hygienemaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BürgerBüros gerne beantwortet.