Hausfriedensbruch und Widerstand geleistet

Waltershausen – Landkreis Gotha (ots)

Am 12.07.2020 wurde die Gothaer Polizei gegen Mittag in eine Gemeinschaftsunterkunft in die Fabrikstraße gerufen, da es dort zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein soll. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten fest, dass sich in der Unterkunft ein alkoholisierter 22-jähriger Mann aus Nigeria unberechtigt aufhielt und das Gelände trotz Aufforderung anderer Bewohner und des Sicherheitsdienstes nicht verlassen wollte. Dem Platzverweis der Polizei kam er ebenfalls nicht nach, so dass der aggressive Mann in Gewahrsam genommen wurde. Dabei wehrte er sich und biss einer Beamtin in einen Finger. In der weiteren Folge wurde der 22-Jährige nach richterlicher Bestätigung des Gewahrsams in einer Zelle untergebracht. Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet. (av)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Inspektionsdienst Gotha
Telefon: 03621/781124
E-Mail: dsl.gotha.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.