Oberbürgermeister Knut Kreuch hat dem Stadtrat vorgeschlagen, im Kalenderjahr 2020 auf die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Gewerbetreibende zu verzichten und bereits gezahlten Gebühren zurückzuzahlen. Der Stadtrat hat dies in seiner Sitzung 24. Juni 2020 nun auch einstimmig beschlossen.
Mit dieser Entscheidung reagiert die Stadt Gotha auf die angespannte Lage der Gastronomen und Gewerbetreibenden in der Innenstadt, denen neben den Baumaßnahmen vor allem die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen große Schwierigkeiten bereiten.
Die Pflicht zur Anmeldung des Sondernutzungsvorhabens bleibt bestehen. „Ich hoffe, dass die Gewerbetreibenden diese Möglichkeit nutzen, um Tische und Stühle zum Verweilen vor ihren Geschäften aufzustellen, insofern die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen“, so Oberbürgermeister Knut Kreuch.