Donnerstag, Januar 2, 2025

Informationsbericht des Oberbürgermeisters zur Sondersitzung des Stadtrates der Residenzstadt Gotha

Foto: © Gotha-Aktuell

Mittwoch, den 3. 6. 2020, 17 Uhr in der Stadthalle Gotha

– Es gilt das gesprochene Wort –

Liebe Stadträtinnen, liebe Stadträte,
werte Mitarbeiter der Verwaltung, Geschäftsführer kommunaler Unternehmern,
Liebe Gothaerinnen und Gothaer,

herzlich willkommen – der Stadtrat zu Gotha ist nicht freiwillig dorthin zurückgekehrt, wo er vor 30 Jahren seine demokratische Arbeit für die Zukunft der Stadt Gotha aufgenommen hat. Die letzten 30 Jahre sind eine Zeitspanne, die vom Frieden in Europa und der Freude über die Einheit des Vaterlandes getragen, uns auf der anderen Seite der Medaille, in kürzester Abfolge in die tiefsten Krisen der kommunalen Selbstverwaltung nach dem II. Weltkrieg gestürzt hat. Noch nie musste eine Generation der Menschen in so schneller Abfolge

1. Den Zusammenbruch ihres gesamten bisherigen Lebens, mit Arbeitsplatzverlust und Zukunftsängsten 1990 bis 1995
2. Eine weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise 2008-2012 und
3. Eine weltweite Corona-Pandemie mit der Einschränkung von Freiheitsrechten, Lebens- und Arbeitsplatzangst und Vertrauensverlusten

verkraften. Diese letzten drei Jahrzehnte waren ein Überlebenskampf der Städte und Gemeinden im Osten Deutschlands, wie sie die kommunale Familie in den westlichen Bundesländern seit 1945 nie erleben musste. Zerstörte Infrastruktur, fehlende unternehmergeführte Firmen, Finanzkrise unter anderem durch 40 Jahre lang gezahlte Reparationen für den von ganz Deutschland verlorenen Zweiten Weltkrieg sind nur einige Aspekte, um die schwere Situation zu umschreiben.

Die Deutsche Einheit vor 30 Jahren war der Glücksfall der deutschen und europäischen Geschichte und ohne die Solidarität der Menschen in ganz Deutschland wäre nie erreicht worden, was bisher geschaffen ist und gerade diese Tatkraft der Menschen in Gotha macht mir deutlich, wo diese Stadt stehen würde, mitten in Europa, hätte es diese furchtbare Teilung nicht gegeben.

Dieser Bericht an den Stadtrat ist deshalb keine Klageschrift, sondern eine Situationsschilderung, wo wir stehen und was für Aufgaben, die heute noch nicht fassbar sind, vor uns liegen.

Zuerst danke ich Ihnen, dass Sie in den letzten Wochen Vertrauen in die Stadtverwaltung und meine Arbeit gesetzt haben, in einer Zeit, wo es nicht möglich war demokratische Teilhabe zu praktizieren, haben Sie Vertrauen gezeigt. Das wissen die Mitarbeiter im „Team Gotha“ sehr zu schätzen.

Durch das Verbot zur geplanten Durchführung von 7 Ausschusssitzungen und 2 Stadtratssitzungen ergab sich eine Einsparung von 2.420 €, die durch Mehrausgaben für zusätzliche Sitzungen, Einschränkung des Eilentscheidungsrechtes und Einhaltung von Hygienevorschriften von 2.896 €, Mehrausgaben von 476,50€  verursachte.

Ich möchte deshalb meinen offiziellen Bericht beginnen, in dem wir einen Applaus schenken, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Bereichen der Stadtverwaltung Gotha, die in den letzten Wochen und Monaten dafür Sorge getragen haben, dass das normale Leben in Gotha ohne neudeutsch „Hotspots“ stattfinden konnte.

Meine Damen und Herren des Stadtrates,

Corona und das Krisenmanagement
Bereits ab dem 2. März 2020 tagte täglich, auch an Wochenenden, ein Krisenstab der Stadtverwaltung Gotha unter Leitung des Oberbürgermeisters, dem die Leiter der Ämter 10, 30 und 37 sowie der Pressereferent und der stellvertretende Rechtsreferent angehörten. Dieser Stab hat in Vorbereitung der Pandemie weitreichende Entscheidungen getroffen, die sich auch auf die Beschäftigten bezogen;

  • beginnend mit entsprechenden Informationen der Beschäftigten,
  • der Erfassung der Risikogruppen,
  • der Anbringung von Ausschilderungen in den öffentlichen Bereichen und
  • der Planung und Vorbereitung weiterer zu erwartender Maßnahmen.

Mit der ersten Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus am 17. März 2020 traten – neben vielen Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Personals – insbesondere zwei Fallkonstellationen auf:

Zum einen betraf dies die Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, und zum anderen Beschäftigte, die wegen der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen keine andere Möglichkeit der Betreuung ihrer Kinder hatten.

Die 9 Reiserückkehrer wurden entsprechend der Allgemeinverfügung nach Hause geschickt, wobei 5 Beschäftigte von zu Hause aus weiterarbeiten konnten. Soweit erforderlich wurden Laptops und VPN-Tunnel eingerichtet.

Zum damaligen Zeitpunkt war es nicht möglich durch das Gesundheitsamt oder die Hausärzte diese Beschäftigten testen zu lassen, sodass diese Maßnahme immer 14 Tage beibehalten werden musste. Die erforderliche Freistellung erfolgte hier aufgrund des § 29. Abs. 3 TVöD. Nachfolgend waren auch 7 Freistellungen erforderlich, weil die Beschäftigten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, hier wurde ebenso verfahren.

Hinsichtlich der 93 Beschäftigten, die keine Möglichkeit der Unterbringung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder Schulen hatten, wurde ebenso verfahren, wobei nur 7 Beschäftigte zumindest zum Teil auch hier in Heimarbeit notwendige Arbeitsaufgaben erledigt haben.

Insgesamt wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an 1.075 Arbeitstagen ganztägig oder auch stundenweise freigestellt.

Zum Zeitpunkt 17.3.2020 wurde auch die Teilschließung der Verwaltungsstandorte für den Besucherverkehr angeordnet, die Besucher können seitdem jedoch mit vorheriger Terminvereinbarung uneingeschränkt ihre Anliegen erledigen. Nach nunmehr fast zweieinhalb Monaten kann festgestellt werden, dass dies gut funktioniert und vor allem, alle erforderlichen Hygieneregeln eingehalten werden können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mit großem Aufwand laufend über E-Mail oder die Mitarbeiterzeitung umfassend über alle sich ständig verändernden Änderungen informiert, was zu einer großen Akzeptanz in der Belegschaft geführt hat und für Einsicht in die getroffenen Maßnahmen, obwohl manche Teile der Verordnungen und Allgemeinverfügungen nur schwer zu vermitteln waren.

Ab dem 20. April 2020 wurde mit Einführung des geänderten Infektionsschutzgesetzes den Beschäftigten, die wegen der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen ihre Kinder betreuen, die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung in Höhe von 67% ihres Entgelts gegeben. Gleichzeitig war die Möglichkeit der Freistellung nicht mehr zulässig. Einen Antrag auf Entschädigung haben in der Folge 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt, wobei hier überwiegend von der Möglichkeit der tageweisen Beantragung Gebrauch gemacht wurde. Diese Zahlen sind noch vorläufig, da jeder Einzelfall noch intensiv geprüft werden muss. Der Entschädigungsanspruch wird zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht, der dann die Entschädigung beim Landesverwaltungsamt beantragen muss. Die Stellung dieser Anträge ist wegen der tage- und stundenweisen Abrechnungsmöglichkeit sehr kompliziert und zeitintensiv. Die Stadt Gotha kann im Nachhinein die Entschädigung beim Landesverwaltungsamt beantragen und sich auszahlen lassen. Ob und wie diese Auszahlung erfolgen soll, ist noch völlig offen.
Für die Mitarbeiter bedeutet diese Regelung eine nicht unerhebliche Lohneinbuße, die teilweise auch zu finanziellen Problemen in unteren Einkommensgruppen führen kann. Um alle Maßnahmen geordnet durchführen zu können, wurden entsprechende Formblätter entwickelt und den Beschäftigten zur Verfügung gestellt.

Während der gesamten Zeit kam es auch immer wieder zu Problemen hinsichtlich der Frage, ob der Beschäftigte einen Anspruch auf einen Notbetreuungsplatz für sein Kind hat. Nur der, der keinen Anspruch auf eine Notbetreuung hatte, konnte eine Freistellung oder einen Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen. Des Weiteren dürfen keine Plusstunden vorhanden sein, sowie kein Urlaub aus 2019 und übertariflicher Urlaub aus 2020, das sind 10 Tage, alles musste vorher abgegolten werden. Auch diese Regelung hat zunächst für viel Verwirrung in der Belegschaft geführt.

Probleme bestehen zum jetzigen Zeitpunkt fast nur noch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren schulpflichtige Kinder teilweise nur an einem Tag in der Woche in der Schule sind. Dies wirkt sich natürlich unmittelbar in der Verwaltung aber auch in den Kindertagestätten aus, da das erforderliche Personal dort nicht eingesetzt werden kann.

Im Bereich der Abteilung Innerbetriebliche Beschaffung und Versorgung/Zentrale Vergabestelle mussten für die Kernverwaltung zusätzlich Desinfektionsmittel, Spuckschutzwände, Handseife sowie Papierfalthandtücher und Müllbeutel beschafft werden. Aufgrund der Lieferengpässe gab es vor allem Probleme bei der Beschaffung von Desinfektionsmitteln. Es ist uns gelungen, dass trotz der Lieferengpässe Hände- und Flächendesinfektion für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kernverwaltung bereitgestellt werden konnten. Gründe hierfür sind zum einen die Flexibilität und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Beschaffung, als auch die Entscheidung des Krisenstabes, die Kernverwaltung für den Besucherverkehr zu schließen und nur Besucherverkehr mit vorheriger Terminabsprache zuzulassen.

Die Zentrale Vergabestelle arbeitete planmäßig weiter. Hier ist jedoch festzustellen, dass auf Grund der vielen jahrelang geplanten Baumaßnahmen die Vergabeverfahren im Jahr 2020 erheblich gestiegen sind. Während normalerweise pro Jahr zwischen 120 und 150 Vergabeverfahren durchgeführt werden, gibt es Stand 25.5.2020, bereits 86 laufende bzw. abgeschlossene Vergabeverfahren.

Da das Neue Rathaus für Besucherverkehr geschlossen ist und deshalb Besuche des Stadtarchivs nicht möglich sind, werden vermehrt schriftliche Anfragen an das Stadtarchiv gestellt. Auf den Aufruf des Stadtarchivs Fotos und Unterlagen aus der „Corona-Zeit“ dem Archiv zur Verfügung zu stellen, haben sich schon einige Bürgerinnen und Bürger (8) gemeldet, wofür wir sehr dankbar sind.

Im Bereich EDV wurden wegen der verstärkten Nachfrage nach Heimarbeit Anschaffungen getätigt, wie z. B. Laptops mit der entsprechenden Software bzw. notwendige Lizenzen. Schulungen wurden zum großen Teil abgesagt oder digital durchgeführt.

Corona und die Wirtschaft
Auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hat die Corona-Krise enorme Auswirkungen. Alle Netzwerkveranstaltungen, sowohl unserer Netzwerkpartner, als auch unsere eigenen, sind ausgefallen. Die für März und Juni geplanten Wirtschaftsclubs sowie das im Mai angedachte Händlerfrühstück mussten wir absagen. Auch das Immobilienforum wird nicht in diesem, sondern erst im Frühjahr 2021 stattfinden. Ob unsere größte Veranstaltung, der für den 7. November 2020 angedachte „Tag der offenen Firmen“, stattfinden kann, steht derzeit noch nicht fest.

Wir mussten gerade am Anfang des „Shutdowns“ schnell kreative Lösungen finden, um die Gewerbetreibenden und die Unternehmer auch in dieser Situation zu unterstützen. Hierzu haben wir eine digitale Stadtkarte für unsere städtische Internetseite erstellt, um alle Bürger informiert zu halten, welche Läden noch bzw. wieder offen sind und welche alternativen Angebote die Geschäfte und gastronomischen Einrichtungen derzeit anbieten, bspw. Liefer- und Abholservices oder Online-Shops. Die Karte wurde nach jeder Änderung der Allgemeinverfügung und nach den Informationen der Gewerbetreibenden aktualisiert.

Zudem wurden in enger Zusammenarbeit mit der Thüringer Aufbaubank, der IHK und dem Gewerbeverein Informationsseiten zu allen staatlichen Hilfsprogrammen und Hilfsangeboten erstellt und über den Newsletter oder unsere E-Mail-Verteiler an alle Unternehmen und Gewerbetreibenden weitergeleitet. Die Netzwerkarbeit wurde weiterhin über Telefon- und Videokonferenzen durchgeführt. Das Coaching der Thüringer Innenstadtinitiative „Innenstädte erfolgreicher machen“ läuft ebenfalls über Telefon- und Videokonferenzen weiter. Wir stehen im ständigen Kontakt zu den Kooperationspartnern und tauschen Ideen und Konzepte der teilenehmenden Städte aus, um die Innenstadthändler zu unterstützen. Die allgemeinen Anfragen der Unternehmer und Investoren werden unabhängig der Corona-Problematik weiterhin beantwortet, auch die Vermarktung der Gewerbeflächen läuft weiter. Alle vorgemerkten Reservierungen wurden um drei Monate verlängert, da die Investoren sich alle eher zurückhaltend zeigten, weil derzeit keine Finanzierungsgespräche mit den Banken stattfinden können bzw. diese derzeit auf Eis gelegt wurden.
Viele Gothaer Unternehmer zeigten sich sehr solidarisch und boten die Anfertigung von Desinfektionsmittelspendern, Schutz-Visieren, Folien zur Abstandsmarkierung und Spuck-Schutz-Wänden zu fairen Preisen an. Auch diese Angebote wurden von uns über unsere Netzwerke breit gestreut und von den Unternehmern gut angenommen.

Die Oettinger Brauerei und Avery Dennison Materials GmbH haben Geldspenden sowie Sachspenden in Form von Desinfektionsmittel und Gummihandschuhen an die Feuerwehr bzw. die Tafel geleistet und die Enercon Service Center Gotha GmbH und die DURABLE Hunke & Jochheim GmbH & Co. KG haben Schutzmasken an den Bodelschwingh-Hof gespendet.

Gemeinsam mit der Feuerwehr hat die Wirtschaftsförderung die Ausgabe der vom Landratsamt zugeteilten Schutzmasken an die Unternehmen und Bürger koordiniert und die Verkaufsstellen entsprechend veröffentlicht.

Um nach den eingetretenen Lockerungen die Kontrollen der OVDK zu erleichtern, haben wir in Abstimmung mit dem Ordnungsamt sämtliche Läden mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² kontaktiert und gemeinsam mit diesen besprochen, ob und wann diese wieder öffnen und welche Maßnahmen getroffen werden, um die Verkaufsfläche auf 800 m² einzuschränken. Diese Informationen wurden tabellarisch erfasst und an das Ordnungsamt und an das Landratsamt weitergereicht, so dass diese nur die Einhaltung der vorabgestimmten Maßnahmen und nicht zentimetergenau die Einhaltung der 800 m² prüfen mussten.

Hier noch eine kritische Anmerkung am Rande:

Im Rahmen der Abfrage wurden viele Anfragen der Ladeninhaber an uns herangetragen, die wir gebündelt und über die Ordnungsbehörde an das Landratsamt weitergegeben haben, mit der Bitte um rasche Bearbeitung. Laut letztem Kenntnisstand wurde bislang keine dieser Anfragen beantwortet, diese sind jedoch mittlerweile irrelevant, da nunmehr wieder jeder Laden unabhängig von der Größe öffnen kann. Während der gesamten Zeit der Corona-Pandemie kam sowohl von Bürgern als auch Unternehmern und Gewerbetreibenden immer wieder Kritik an der Arbeit des Landratsamtes auf, da Anfragen unbeantwortet blieben.

Selbst der Bitte eines großen Gothaer Unternehmens an die Zulassungsstelle, dass diese aufgrund noch guter Auftragslage mehr als 5 Zulassungen am Tag benötigten, konnte nicht entsprochen werden.

Die Auswirkungen auf die Gothaer Wirtschaft sind noch nicht absehbar. Allerdings sind bereits jetzt viele Unternehmen stark betroffen, klagen über Auftragseinbrüche, unterbrochene Lieferketten und hohen Ausfall von Mitarbeitern aufgrund von Krankheit oder Kinderbetreuung. Ein Großteil der Unternehmen hat bereits seit Wochen Kurzarbeit angemeldet oder steht kurz davor. Die BASWA accoustic Deutschland GmbH wird aufgrund der starken Umsatzeinbrüche bereits am 30.06.2020 geschlossen, die Produktion wird komplett in den Hauptsitz in die Schweiz verlegt und die 15 Mitarbeiter vor Ort verlieren alle ihre Arbeitsplätze. Die ZF GmbH hat laut Medienberichten einen Mitarbeiterabbau angekündigt an allen Standorten, leider liegen uns für Gotha keine Detailinformationen vor.

Die Auswirkungen der Krise auf die Gewerbesteuereinnahmen werden katastrophal sein. Es ist zudem davon auszugehen, dass der Leerstand in der Innenstadt größer wird, da nicht jeder Einzelhändler die aktuellen Umsatzeinbußen verkraften wird und auch die abgesagten Stadtfeste ein noch tieferes Loch in die Kasse reißen.

Wir sind gerade dabei eine Gutscheinkampagne zu entwickeln, von der sowohl die Innenstadthändler als auch die Gothaer Unternehmer und deren Mitarbeiter profitieren können.

Corona und der Brandschutz
In der Vergangenheit gab es für die Feuerwehr der Stadt Gotha immer wieder Berührungspunkte mit Gefahrenlagen im Bereich der Ausbreitung von Krankheitserregern (Pandemien) oder biologischen Gefahrstoffen, wie zum Beispiel Einsätze mit dem Verdacht auf die mutwillige Verbreitung von Milzbrand (Anthrax) in Pulverform. Es war also in den ersten Monaten dieses Jahres nichts grundsätzlich Neues, dass sich auch die Feuerwehr auf eine drohende Infektionslage mit dem nun aber neuen Corona Virus einstellen musste.

Rechtzeitig wurden alle nötigen Unterlagen zum Pandemiegeschehen der letzten Jahre auf den Prüfstand gestellt, sodass bereits in der zweiten Woche im März ein neuer „Pandemieplan der Feuerwehr Gotha“ als Verfügung in Kraft getreten ist. In diesem Dokument wurde und wird in zwei Stufen alles Grundsätzliche geregelt, wie zum Beispiel das Verhalten im Einsatz, Zugangsbeschränkungen zu den Objekten der Feuerwehr und Hygienemaßnahmen.

Bereits eine Woche nach dem Inkrafttreten musste wegen der sehr dynamischen Infektionslage auf die höchste Sicherheitsstufe erhöht werden. Dazu gehörte, dass anhand dieser Verfügung eine der Pandemielage entsprechende Personalplanung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft erstellt werden musste. Unter Berücksichtigung aller bis dahin im Amt für Brandschutz bekannten Faktoren, welche die personelle Sicherstellung durch zum Beispiel Quarantänemaßnahmen maßgeblich beeinflussen konnten, wurde ein anlassbezogenes Schichtmodell entwickelt, mit welchem ein erhöhter Personalansatz im 24-Stunden-Dienst einherging und welches eine längere Reaktionszeit bei plötzlichen Personalausfällen ermöglichte.

Beginnend ab 18. März, und im Zeitraum von 8 Wochen, wurden die täglich vorzuhaltenden 6 Beamten der Berufsfeuerwehr von 4 Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren in einem 7-Tage-Wechselschichtmodell unterstützt. Hinzu kam hier noch der Einsatzleitdienst in Rufbereitschaft, sodass für die Dauer von acht Wochen jeden Tag 11 Einsatzkräfte rund um die Uhr den Brandschutz in der Stadt Gotha sicherten.

Für diese Zeit wurden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr von ihren eigentlichen Arbeitgebern freigestellt und die Stadt Gotha übernahm kraft Gesetzes die Lohnausgleichszahlung an die Arbeitgeber. Vereinzelt konnte auch hier bevorstehende Kurzarbeit für einen Teil abgefedert werden.

Ein großer Dank an dieser Stelle gilt allen Feuerwehrangehörigen und deren Arbeitgebern für diese tolle Zusammenarbeit. Damit wurde erreicht, dass weniger Einheiten zu den Einsätzen alarmiert werden mussten und die Ausbreitungsgefahr des Virus in den Einheiten der Feuerwehr Gotha eingedämmt war.

Weiterhin wurde rechtzeitig der Lagerbestand der besonderen Schutzausrüstung in der Feuerwehr überprüft und notwendige Beschaffungen veranlasst. Als gute Entscheidung ist hier festzuhalten, dass Verbrauchsmittel wie Desinfektion, Schutzhandschuhe, etc., über hiesige Händler beschafft wurden, was moderate Preise und Lieferfristen ermöglichte.

Nur im Bereich der geeigneten Schutzmasken musste auf einen Händler aus Sangerhausen zurückgegriffen werden. Ab etwa der vierten Woche gab es dann über das Internet/E-Mails nahezu eine Angebotsflut von Verbrauchsmitteln und vermeintliche geeigneter Schutzausrüstung, welche sich bei der Prüfung oft als sehr überteuert oder ganz und gar ungeeignet herausstellten.

Das Amt für Brandschutz nahm dabei die Schnittstelle zur Beschaffung von Mund-Nasen-Schutz für die gesamte Stadtverwaltung ein und stellte für plötzlich auftretende Bedarfe auch Verbrauchsmittel für andere Ämter und Abteilungen zur Verfügung.

Insgesamt belaufen sich im Amt für Brandschutz die Kosten, welche mit der Pandemie-Lage in Zusammenhang stehen, auf rund 28.000 Euro, wobei hier eben auch ein großer Anteil von Schutzmasken für die gesamte Verwaltung beinhaltet sind.

Seit dem 14. Mai konnte wegen der aktuellen Entwicklung der Pandemie-Lage nun zunächst wieder in das normale Schichtsystem übergegangen werden, wobei eine personelle Reserve berücksichtigt bleibt und alle anderen Vorgaben des Pandemie-Plans der Feuerwehr auch weiterhin gelten.

Der Brandschutz für die Stadt Gotha war, ist und bleibt gesichert.

Aktuell wurde in den laufenden Projekten die Arbeit zur weiteren Umsetzung des Konzeptes zur Erneuerung der Feuerwehrfahrzeuge wieder aufgenommen und die Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibungen in diesem Jahr erstellt. Aufgrund des prognostizierten massiven Einnahmeverlusts der Stadt Gotha verbleibt an dieser Stelle erst einmal nur die Hoffnung, dass diese und auch die ersten Vorplanungen für eine bauliche Erneuerung im Bereich der Hauptfeuerwache trotz allem weitergehen können.

Corona in Ordnung und Sicherheit
Für den Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung hatte die Entscheidung des Krisenstabes, der Schließung aller Verwaltungsgebäude für den Besucherverkehr, in der Arbeitsorganisation immense Folgen. So galt es, den Bereich des BürgerBüros in der Art neu zu strukturieren und zu organisieren, dass die obligatorischen Bürgerkontakte und Bürgeranfragen in adäquat qualitativ hochwertiger Art und Weise postalisch oder fernmündlich bearbeitet werden konnten.

Hierfür wurden drei Servicetelefon-Nummern eingerichtet, an welche sich die Bürger mit ihren Anliegen werden konnten.

Die hieraus resultierende Verlagerung in schriftliche Anfragen und Antworten führte dazu, dass die Arbeitsintensität nicht unerheblich anstieg.

Trotz dieser Bemühungen können und konnten nicht alle Bürgeranliegen vollumfänglich bearbeitet werden. Zahlreiche Verwaltungsvorgänge, welche unabdingbar mit persönlichen Bürgerkontakten verbunden waren, mussten auf unbestimmte Zeit verschoben werden.

So ist mit Stand heute ein „Stau“ von Anträgen auf z. B. Ummeldungen, Verlängerung Bewohnerparkausweise, Fischereischeine usw. zu verzeichnen.

Zurzeit arbeitet das Amt 30 mit Hochdruck an der Etablierung eines neuen Aufruf-, Terminvergabe- und Verwaltungssystems sowie der Schaffung einer hygienekonformen Arbeitslogistik.

Die Abteilung der Ordnungsbehördlichen Aufgaben war seitens der Bundes-und Landesregierung sowie der Beschlüsse des Landkreises arbeitstechnisch am stärksten betroffen.

So wurde u. a. ein Arbeitsmodell eingeführt, welches die Präsenz der Vollzugsdienstkräfte von
montags bis freitags 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags und sonntags von 10:00 bis 20:00 Uhr garantierte.

Aufgrund des Amtshilfeersuchens der Infektionsschutzbehörde machte es sich erforderlich, die 9 originären Ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstkräfte personell durch weitere Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter zu verstärken, so dass 9 Zweierteams die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen konnten.

Infolge des so verlagerten Aufgabengebietes in Richtung Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmen mussten Aufgaben, wie Ermittlungsersuchen, Ahndung von Verstößen des fließenden und ruhenden Verkehrs usw. in den Hintergrund treten.

Im Rahmen der nunmehr wahrgenommenen infektionsschutzrechtlichen Kontrolltätigkeiten wurden zahlreiche Bürgergespräche, Informationsgespräche, mündliche Verwarnungen, Anzeigenaufnahmen usw. realisiert. Die persönliche Ansprache der Bürger und Unternehmen durch die Stadtverwaltung wird seitens der Bürgerschaft als sehr gut eingeschätzt.

Trotz aller für den Bürger nicht nur unerheblichen Einschränkungen nahm das Beschwerdeaufkommen nicht zu und es konnten für alle Bürgerprobleme kurz- bzw. mittelfristige Lösungen gefunden werden.

Corona und das Bauen
Kurz gesagt, Corona zwingt uns beim Bauen nicht in die Knie, außer, dass wir steigende Kosten einkalkulieren müssen, dass Firmen Lieferengpässe haben, dass den Firmen Mitarbeiter fehlen usw.

Wir bauen

  • Schulsporthalle und Gebäude Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“
  • Mittlerer und westlicher Innenhof August-Köhler-Kinderhaus
  • Neubau einer Kindertagesstätte in Gotha-West
  • Südbad Gotha Abdichtung der Schwimmerbecken, hier rechnen wir mit der Aufnahme des Badebetriebes am 3.07.2020.

Im Bereich der Kindergärten und Schulen wurde die Zeit der Schließung durch die Hausmeister und Mitarbeiter der Einrichtungen genutzt, Gruppenräume, Flure und Außenspielgeräte farblich neu zu gestalten. Insgesamt wurden 260 Liter Wandfarbe, 25 Liter Lacke und Lasuren, 25 kg Spachtelmasse und unzählige Pinsel und Rollen verarbeitet. Unsere Einrichtungen machen einen noch einladenden Eindruck.

Wir sind fertig mit dem Umbau

  • Staatliche Grundschule „Peter Andreas Hansen“ in der Wilhelm-Bock-Str., mit dem Landkreis stehen wir in Verhandlung über die letzten vertraglichen Übernahmemodalitäten.

Für den Bereich der Liegenschafts-/Gebäudeverwaltung folgendes festzustellen:

Es kam im Zusammenhang mit der Pandemie bisher zu Einnahmeausfällen in Höhe von mehreren tausend Euro, dabei geht es in erster Linie um Anträge zur Minderung bzw. Nichtzahlung von Mieten auf Grund von Schließung von Einrichtungen, Geschäften. Unkompliziert haben wir hier auf Antrag Vereinen und Verbänden bei der Stundung ihrer Mietkosten geholfen. Vereine haben die Möglichkeit durch Soforthilfe des Landes diese Kosten erstattet zu bekommen.

Einnahmeausfälle oder Verzögerungen stehen ins Haus, weil die geplanten Grundstücksverkäufe auf Grund der Kontaktbeschränkungen ins Stocken geraten sind und eine Reihe von Verkaufsverhandlungen, die ein persönliches Gespräch voraussetzen, nicht durchgeführt werden konnten. Dies gilt auch für Notarverträge.

Corona und die Stadtplanung
Die Pandemie stellt diesen Amtsbereich vor die große Herausforderung, kann die öffentliche Beteiligung bei der Auslegung von Bebauungsplänen rechtssicher garantiert werden. Nach langen Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden konnte diese Sicherheit hergestellt werden.

Durch die ausgefallenen Gremiensitzungen des Stadtrates konnten viele Beschlüsse nicht behandelt werden. Die Beschlüsse müssen nun dringend nachgeholt werden, um die Bauleitplanverfahren weiter vorantreiben zu können. Abstimmungen mit Investoren und Bauherren werden soweit als möglich per Telefon und Email getätigt.

Wichtig erscheint mir, wir können bisher keine wesentliche Verringerung von Anfragen von Bauwilligen nach Grundstücken oder zur Zulässigkeit von Vorhaben verzeichnen. Das werte ich als kleines Indiz, dass Gotha die Krise bewältigen kann, denn durch die Bauordnung wird auch ein Rückgang der Bautätigkeit bisher nicht verzeichnet. Die bis zum heutigen Tag eingegangen Anträge entsprechen 1:1 dem Vorjahresniveau. Verlängerung der Bearbeitung tritt aber auf, weil wir auf die Zuarbeit anderer Behörden angewiesen sind.

Corona und der Straßenbau
Es gibt immer noch Bürger deren Lebensinhalt ist: klagen, klagen, klagen – sie klagen, in Gotha würde zu viel gebaut, sie hätten den Eindruck alles wäre unkoordiniert usw. Ich lade diese Bürger ein, nehmen sie nur ein- oder zweimal teil an einer Koordinierungsrunde zum Baugeschehen einer Straße oder des Hauptmarktes, ich versichere, sie laufen händeringend weg und glauben an ein Wunder, dass in Gotha alles so schnell geht.

Im Tiefbau verzeichnen wir, so am Hauptmarkt, dass wir schneller vorankommen als geplant.

Aber, so wie wir bauen, versuchen auch private Bauherren mit ihren Anliegen voran zu kommen. Nehmen wir nur die Friedrichstraße, sie ist eine Gemeinschaftsbaumaßnahme von Stadtwerken für Fernwärme und Energieleitungen, Wasser- und Abwasserzweckverband für Trink- und Abwasserleitungen, mit Telekom für digitale Infrastruktur, mit der Thüringer Wald- und Straßenbahn für deren Schienen- und Leitungsnetz, sowie dem Tiefbauamt mit Straßen-, Geh- und Radwegbau sowie den Bäumen des Gartenamtes, dazu kommt die Denkmalpflege.

Jetzt kommt dazu, wir freuen uns hier, dass der alte „Klub der Kulturschaffenden“ dank der Arbeit der Stadt Gotha einen Käufer gefunden hat, der muss aber an sein Grundstück kommen, auch für die Ruine Friedrichstraße 20, neben Bäcker Meininger, haben wir durch Vermittlung der Stadt Gotha einen Investor gefunden, der will auch auf sein Grundstück kommen, um Wohnungen zu bauen. Das alles muss koordiniert werden und stellt uns besonders in der Pandemie, wo man sich nur eingeschränkt zu Absprachen treffen darf, vor größte Probleme.

Wir bauen trotz Corona-Pandemie-Krise:

  • Denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes
  • Friedrichstraße, 3.BA
  • Anger Sundhausen
  • Gehwegsanierung Schwabhäuser Straße
  • Radweg Thüringer Städtekette Gotha – Töpfleben
  • Erneuerung LSA Enckestr./Stielerstr.
  • Gehweg Moßlerstraße
  • Parkraumschaffung Mühlgrabenweg
  • Verkabelung Eisenacher Straße und Moßlerstraße
  • Fahrbahninstandsetzung Schützenallee
  • Fahrbahn Friedrich-Ebert-Straße


Im Bereich der Sondernutzung ergeben sich in Folge der Corona-Pandemie Auswirkungen in Form von Einnahmeverminderungen durch nicht ausgeführte oder eingeschränkte Nutzungen. Da hier aus Sicht der Stadtverwaltung die Einnahmen auch nicht erzielbar sind, ist für die Stadtratssitzung am 24. Juni 2020 ein Beschluss erarbeitet worden, diese Kosten für 2020 zu erlassen.

Corona und das Stadtgrün
Alle öffentlichen Spielplätze, Bolzplätze und die Kletteranlage am Big Palais wurden durch Entscheidung der Thüringer Landesregierung bis 4. Mai 2020 geschlossen.

Die Instandsetzung des Spielplatzes in der Gabelsbergerstraße verzögerte sich, da die GaLaBau Firma eine der Corona-Pandemie geschuldete Bauverzögerung angemeldet hat. Selbiges gilt für den Bolzplatz in der Bürgeraue. Hier hat die Firma Polytan eine Verschiebung des Ausführungstermins zum Aufbringen des Kunststoffbelags des Spielfeldes angemeldet.

Für die Baumaßnahme am Gewässer Mühlgraben meldete die Baufirma ebenfalls Baubehinderung an, die Maßnahme befindet sich dadurch in einem geringfügigen zeitlichen Verzug. Beantragte Nachförderungen von Nachträgen für das Projekt wurden von der TAB als Fördermittelgeber seit Monaten nicht bearbeitet, weil die Mitarbeiter Corona-Anträge bearbeiten und die Gewässermaßnahmen liegen bleiben.

Die Baumpflanzungen des Spendenprojektes „Bäume für Gotha“ mussten ohne die Anwesenheit der Spender durchgeführt werden. Trotz vorheriger Information führte dies zu größtem Unmut bei den Spendern, welche viel Geld in die Pflanzung „Ihres“ Baumes investiert haben.

Für die Innenstadtbegrünung wurden von 7 Unternehmen Blumensäulen gesponsert, hier war ein gemeinsamer Pressetermin mit den Unternehmen im Mai geplant. Dieser kann leider aufgrund der derzeitigen Lage nicht stattfinden und wird ggf. zum späteren Zeitpunkt nachgeholt.

Besonders schwierig war die Situation im Trauerfall. Im Zeittraum vom 16.03.2020 bis 06.05.2020 waren Trauerfeiern in den Trauerhallen nicht mehr möglich. Es konnten nur noch Beisetzungen im engsten Familienkreis unter Teilnahme von maximal 10 Angehörigen erfolgen.

Seit 07.05.2020 ist die Nutzung der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof für Trauerfeiern wieder möglich, es können jedoch derzeit nur maximal 20 Hinterbliebene teilnehmen. Die Trauerhallen auf den Ortsteilfriedhöfen bleiben aufgrund ihrer geringen Größe noch geschlossen.

Bürgeranfragen können lediglich telefonisch oder schriftlich beantwortet werden. Die Vergabe von Grabplätzen ist nur im kleinen Personenkreis im Freien möglich. Dies erfordert von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung viel Einfühlungsvermögen und von den Angehörigen viel Verständnis.

Corona und das Geld
Das, was heute gesagt, ist nur eine Momentaufnahme, denn täglich verändern sich hier die Zahlen. Im Bereich der Finanzverwaltung bündeln sich große Einnahme- und Ausgabekomplexe. Die Finanzverwaltung ist gemeinsam mit der Verwaltungsspitze und den Fachämtern für die Finanzplanung und die finanzielle Absicherung der vielfältigen Maßnahmen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zuständig. Ebenso liegt die Liquiditätsplanung in ihrem Verantwortungsbereich. Aus diesem Verantwortungsbereich heraus ergeben sich gerade in Krisensituationen – wie der Corona-Pandemie – aufgrund der massiven, ja existenziellen Veränderungen durch Mindereinnahmen und Mehrausgaben sehr hohe Anforderungen. Nachfolgend möchte ich Ihnen diese beispielhaft erläutern.

Steuereinnahmen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kommunalen Finanzhoheit, da diese zur Deckung des für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Gotha notwendigen Finanzbedarfs erhoben werden. Durch die Corona-Pandemie sind die Steuereinnahmen, insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer, aber auch in der Spielautomatensteuer stark gesunken. Im Einzelnen stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar:

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer gehört mit einem von der Stadtspitze bereits frühzeitig in den Haushaltsplanungen abgesenkten Haushaltansatz von 16.500.00,00 € neben den Schlüsselzuweisungen des Landes (in Höhe von 14.915.200 €) und den Anteilen an Gemeinschaftssteuern wie Einkommenssteuer und Umsatzsteuer (gesamt: 16.760.700 €) zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Gotha.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder für Steuern, die von den Landesbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden sowie hinsichtlich der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen 2020 einvernehmlich steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus getroffen.

Für die Stadt Gotha bedeutet das, dass zum heutigen Zeitpunkt bereits 116 Steuerpflichtige von der Möglichkeit der Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen auf 0,00 € Gebrauch gemacht haben. Die Summe der Vorauszahlungen für das Jahr 2020 ist bereits um 2.662.014,00 € niedriger festgesetzt als noch zu Beginn des Jahres und beträgt nur noch 10.645.095,00 € (ursprünglich 13.307.109,00 €).

Aufgrund der Corona-Pandemie werden zudem auch vermehrt Stundungsanträge für Nachzahlungen aus vergangenen Jahren gestellt. Da die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer in Thüringen den Gemeinden übertragen worden ist, haben diese auch über Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer zu entscheiden. Laut dem Rundschreiben R 33 1/2020 des Freistaates Thüringen (ich zitiere)

„bestehen keine Bedenken, wenn die durch die Corona-Krise wirtschaftlich und unmittelbar betroffenen Gewerbesteuerpflichtigen unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen, ohne die entstandenen Schäden wertmäßig im Einzelnen nachzuweisen. Es wird daher nicht beanstandet, wenn bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen durch die Kommune keine strengen Anforderungen gestellt werden.“

Auf dieser Grundlage hat die Stadt Gotha eine Arbeitsanweisung zum „Umgang mit Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen wegen den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus“ erlassen, um die betroffenen Steuerpflichtigen in der derzeitigen existenzbedrohenden Situation vor den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu schützen.

Insgesamt wurden vor diesem Hintergrund bereits 26 Anträge auf Stundung gestellt. Davon wurden 5 Anträge zurückgezogen oder haben sich durch Zahlung der Steuerforderung erledigt. 19 Stundungsanträge mit einer Gesamthöhe von 120.346,24 € wurden bewilligt. Weitere 2 Anträge befinden sich derzeit noch in Prüfung. Die noch zu bescheidenden Anträge würden sich über weitere 132.305,44 € belaufen.

Insgesamt betrachtet, d. h. inklusive aller Nachzahlungen und Erstattungen für vorangegangene Veranlagungsjahre ergibt sich für die Gewerbesteuer derzeit eine Mindereinnahme zum Haushaltsansatz i. H. v. 5.771.254,18 €.

Automatensteuer
Durch die Schließung der Spielhallen aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 19.03.2020 sind auch im Bereich der Automatensteuer mit einem Haushaltsansatz von 825.000,00 € sinkende Einnahmen zu verzeichnen.

Für die Monate Januar und Februar 2020 wurde durchschnittlich Automatensteuer in Höhe von 81.109,94 € pro Monat festgesetzt. Im März 2020 sank die festgesetzte Steuer, bedingt durch die Schließung, bereits auf 55.838,90 €. Ab April 2020 bis zum heutigen Zeitpunkt beläuft sich die Einnahme für die Automatensteuer auf 0,00 €. Daraus resultiert hier eine Mindereinnahme von ca. 80.000,00 € pro Monat.

Von 6 der derzeit 10 Automatensteuerpflichtigen wurden Stundungsanträge für vorangegangene Monate gestellt. Da die Spielhallen geschlossen sind, wurden alle Anträge bewilligt. Die Gesamthöhe der Stundungen beträgt 74.089,79 €. Gestundet wurde jeweils bis zum 31.10.2020.

Grundsteuer
Auch die Grundsteuer A und B mit einem Haushaltsansatz von insgesamt 5.149.000,00 € gehört zu den größeren Einnahmequellen der Stadt Gotha. Hier liegen derzeit noch keine Anträge auf Stundung vor, jedoch ist noch nicht absehbar, wie sich die Pandemie auf die Zahlkraft der Steuerpflichtigen, z. B. durch Mietausfälle, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit auswirkt. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Fallzahlen nicht in den Größenordnungen der Gewerbesteuer bewegen werden.

Hundesteuer
Im Bereich der Hundesteuer liegen noch keine Stundungsanträge vor, aber auch hier kann die Corona-Pandemie aus den vorgenannten Gründen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen haben.

Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer
Die verringerten Umsatzerlöse durch die Schließungen der Geschäfte werden die Einnahmen am Gemeindeanteil der Umsatzsteuer schmälern, ebenso werden die Maßnahmen von Kurzarbeit und Entlassungen nicht nur der geringfügig Beschäftigten, sondern auch von vollbeschäftigten Arbeitnehmern den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach unten korrigieren.

Gemäß der aktuellen Steuerschätzung vom Mai 2020 sinkt der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die Stadt Gotha im Vergleich zum November 2019 um rund 300.000 €. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sinkt im Vergleich um rund 1,2 Mio. €. Aus Erfahrung muss konstatiert werden, dass die Mai Steuerschätzung im Regelfall besser ausfällt als die darauffolgende November Steuerschätzung. Das in der Schätzung dargestellte Szenario ist sehr optimistisch, was den weiteren Pandemieverlauf und die Stabilisierung der Wirtschaft angeht, sodass noch hohe Risiken bezüglich der realen Zahlungseingänge in 2020 bestehen. Fakt ist aber schon jetzt, dass es auch in diesem Bereich zu erheblichen Mindereinnahmen kommt.

Die an die Stadtkasse gerichteten Amtshilfeersuchen werden mit Vorankündigung dem Schuldner mitgeteilt. Von März bis Mai 2020 wurden 246 Amtshilfefälle/Fremdersuchen an die Stadtkasse gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erwarten wir einen Ausfall der Mahngebühren und Säumniszuschläge in folgender Höhe:

Mahngebühren um die         21.000,00 €
Säumniszuschläge um die     22.500.00 €

Die Arbeit in der Vollstreckung stellt sich in der jetzigen Situation wie folgt dar:
Ältere Vollstreckungsaufträge und die Bußgelder werden normal bearbeitet.

1.415 Vollstreckungsaufträge mit einem Gesamtwert von 136.563,85 € sind zur weiteren Bearbeitung in der Vollstreckung ausgesetzt. Hier werden bis zum 31.10.2020 keine Pfändungen oder Aufträge an den Vollstreckungsaußendienst veranlasst. Es besteht die Möglichkeit, für die offenen Forderungen eine Ratenzahlung bis zu 12 Monaten zu beantragen.

Die Vollstreckung hat 71 Ratenzahlungen mit einer Gesamtforderung von 29.000,00 € vereinbart. Ebenfalls sind die Weiterberechnungen der Säumniszuschläge und die Festsetzung der Vollstreckungskosten bis zum 31.10.2020 ausgesetzt.

Auch ausgesetzt bis zum 31.10.2020 sind 12 Anträge auf Zwangsversteigerungen mit einer Gesamtforderung von 27.441,25 €.

Die Vollstreckung hat zur Durchsetzung eigener und fremder Forderungen beim Amtsgericht Gotha 82 richterliche Anordnungen in Forderungshöhe von 113.349,12 € zur Durchsuchung von Schuldnerwohnungen erwirkt. In enger Zusammenarbeit mit dem Krisenstab der Stadtverwaltung wurden die dafür notwendigen Maßnahmen abgesprochen. Eine Aussetzung dieser Maßnahmen war nicht möglich, weil wegen der zeitlichen Befristung der Anordnungen dringend Handlungsbedarf in der Vollstreckung geboten war.

Auf Grund der gegenwärtigen Situation wird im Bereich der Vollstreckung mit einem Ausfall der Vollstreckungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 € gerechnet.

Prognose zum Gesamthaushalt der Stadt Gotha 2020
Durch die derzeitige Situation ist der städtische Haushalt nicht nur durch sehr hohe Mindereinnahmen, sondern auch durch Ausgabensteigerungen belastet.

Bereits vor der Corona-Krise wurden Mindereinnahmen beim Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 2,5 Mio. € prognostiziert, sodass eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt erlassen werden musste. Die aktuellen Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer sind jedoch bereits mehr als doppelt so hoch.

Hinzu kommen noch nicht zu beziffernde Ausfälle bei den Verwarnungs- und Bußgeldern, diversen Gebühren sowie Eintrittsgeldern und Mieten.

Weiterhin entstehen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in vielen Bereichen Mehrausgaben. Zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen sind vor allem in den Haushaltsstellen zu Reinigungskosten und bei der Ausstattung in diversen Unterabschnitten (allgemeine Verwaltung, Feuerwehr, Schulen, Bibliothek, Kitas) Mehrausgaben zu erwarten. Jede Öffnung bringt doppelte Kosten.

Auch die Lohnfortzahlungen aufgrund von Kinderbetreuung und Quarantäne wegen Pandemie sowie die Zahlung von Verdienstausfall für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, welche zur Unterstützung der Berufsfeuerwehr eingesetzt sind, belasten den Verwaltungshaushalt.

Insgesamt sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 100 Tausend Euro Mehrausgaben, die unmittelbar mit der Corona-Pandemie zusammenhängen, zu verzeichnen. Die Stadtkasse führt ein entsprechendes Verzeichnis dieser zusätzlichen Ausgaben, um bei Bedarf schnell auskunftsfähig zu sein.

Durch die bereits dargelegten sehr hohen Mindereinnahmen im städtischen Haushalt und die Mehrausgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie ist der Haushaltsausgleich zum Jahresende nicht nur gefährdet, sondern es erfolgt der freie Fall.

Daher hat die Stadt Gotha bereits frühzeitig wohl als erste Stadt Thüringens, die Forderung nach einem finanziellen Schutzschirm für die Städte und Gemeinden formuliert.

In einem „Brandbrief“ an den Gemeinde- und Städtebund Thüringen wurden durch die Stadt Gotha am 14. April 2020 die gravierenden finanziellen Belastungen dargestellt und gleichsam eindrücklich um einen nicht rückzahlbaren Rettungsschirm für die kommunale Familie von Bund und Land gebeten. Denn schon in diesem frühen Stadium war erkennbar, dass die Einnahmen wegbrechen, die Ausgaben weiterlaufen und zusätzliche Ausgaben im Rahmen der Pandemie entstehen, die in der Haushaltsplanung nicht veranschlagt waren. Nachdem der Bund und die Länder für die Unternehmen und Selbständigen ein Billionen schweres Rettungspaket geschnürt haben, so unsere Forderung in diesem Brief, ist es höchste Zeit, auch den Rettungsschirm für die Kommunen aufzuspannen, ansonsten können diese ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und die Daseinsfürsorge ist nicht mehr gewährleistet.

Und weiter wurde im Brief konstatiert, dass es nicht ausreiche, Kredite zu vergeben, deren Tilgung die Haushalte über Jahre belasten oder auf das im Herbst vergangenen Jahres avisierte und nunmehr beschlossene und für 2020 schon ausgereichte Investitionspaket (Allgemeine investive Zuweisung nach § 6a Absatz 1 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte) zu verweisen.
Die Entscheidung des Landes zu diesem Investitionspaket berücksichtigte die finanzielle Schieflage in Bezug auf die Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinden, Städte und Landkreise vor Corona, und mit diesem über mehrere Jahre angelegten Finanzpaket wollte man die Situation verbessern. Dies wird selbstverständlich von der Stadt Gotha begrüßt.

Diese ungeplante Investitionspauschale in Höhe von 1.986.768,62 €, die Ende März vom Land ausgezahlt wurde, dient für Investitionen, zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme und zur Schuldentilgung.

Letzteres – die Schuldentilgung – werden wir nicht mit Mitteln des Programmes in Anspruch nehmen, da wir die Verschuldung im Zeitraum von 2014 bis 2019 halbiert und zum Jahresende 2019 einen Schuldenstand von 19.224.746 € zu verzeichnen haben. Das sind 420 € pro Einwohner und im Vergleich mit anderen Städten unserer Größenordnung ein sehr gutes Ergebnis.

In der Mittelverwendung der zusätzlichen Investmittel des Landes setzen wir auf Investitionen. Die Stadtverwaltung plant derzeit, 1.144.000 € aus der Investitionspauschale in Anspruch zu nehmen. Entsprechende Beschlüsse sollen in der nächsten Finanzausschuss-Sitzung gefasst werden. Hier geht es vorrangig um die Sicherstellung der Finanzierung der Mehrkosten bereits geplanter und im Haushalt veranschlagter Maßnahmen – wie

  • die Freiflächengestaltung des 3. und 5. Bauabschnitts des August-Köhler-Kinderhauses (10 T€),
  • den Neubau des Kindergartens (200 T€),
  • den Ausbau des Fernradweges „Thüringer Städtekette“ (71 T€)
  • die Revitalisierung des Gewerbealtstandorts Gallettistraße/Am Kindleber Feld (650 T€),
  • die Fliesenarbeiten in der Kühlzelle auf dem Hauptfriedhof (7 T€) und die
  • denkmalgerechte Sanierung der Wasserkunst (6 T€).

Die zu verzeichnenden Mehrkosten liegen nicht in Planungsfehlern der Stadtverwaltung, sondern an den allgemeinen Preissteigerungen und an der Verknappung von Firmen.

Der Zustand der Gehwege im Stadtgebiet soll ebenfalls sukzessive verbessert werden. Dabei hilft das Investitionsprogramm des Landes. Zu dem im Haushalt veranschlagten Gehweg in der Von-Zach-Straße (bisher 70 T€) sollen noch einmal 200 T€ für die desolaten Gehwege verausgabt werden. Das sind:

  • der östliche Gehweg in der Ohrdrufer Straße zwischen dem Forellenhof „Wendler“ und dem ehemaligen Gasthof „Am Lindenhügel“,
  • der südliche Gehweg in der Gadollastraße zwischen Emminghausstraße und Bürgeraue,
  • der westliche Gehweg in der Lindenauallee im Bereich der Bushaltestelle,
  • der westliche Gehweg Oststraße neben der Berufsfeuerwehr und
  • der südliche Gehweg in der Bergallee von Lindenauallee bis Gymnasium Ernestinum.

Ebenso ist die Bildung einer gewissen Reserve aus den Investitionsmitteln für die weitere Entwicklung ein Gebot der Stunde.   

Schwachpunkt – und das will ich sehr deutlich sagen – ist jedoch der Verwaltungshaushalt und dessen nicht auskömmliche Finanzierung, die sich durch die Corona-Pandemie extrem verschärft hat. Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden, Städte und Landkreise außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs als nicht rückzahlbares Unterstützungspaket ist daher dringend geboten.

Nunmehr haben sich der Bund und das Land Thüringen mit der Thematik „Corona-Pandemie und erforderliche Maßnahmen“ beschäftigt und den Kommunen Unterstützung zugesagt.

Das Thüringer Gesetz zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) wurde durch die Landesregierung vorgelegt, Änderungsanträge der Fraktion der CDU liegen ebenfalls vor. Die Diskussion im Landtag steht bevor.

Durch dieses Gesetz sollen den Kommunen/Gemeinden als auch den Landkreisen Soforthilfen in Höhe von 185 Mio. € gewährt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber – und hier stimme ich mit der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen zum Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen vom 25. Mai 2020 überein – dies kann allerdings nur eine Soforthilfe darstellen, denn, rechnet man den Betrag hoch auf ganz Thüringen, hätte Gotha etwa nur die Hälfte der Corona-Ausfälle als Erstattung zu rechnen!

Die von mir im Bereich der Finanzverwaltung aufgezeigten Auswirkungen, die gerade in der Gewerbesteuer, in der Einkommens- und Umsatzsteuer am offensichtlichsten wahrnehmbar sind, die aber auch Mindereinnahmen bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen bei Beteiligungsbeiträgen kommunaler Leistungen betreffen, als auch die Corona bedingten Mehrausgaben und die Folgen, die wir noch in den kommenden Jahren spüren werden, sind nicht allein durch das Sparen bei den kommunalen Gebietskörperschaften zu überwinden. Hier benötigen wir als Stadt nicht nur einen langen Atem, sondern auch die weitere Unterstützung durch das Land und den Bund.

Corona und die Kinder
Wie wichtig Kindergärten und Schulen sind, haben viele Menschen erst durch diese Krise erfahren, dabei Überforderungen gespürt und Zeiträume neu einzuschätzen gelernt.

Kindergärten in kommunaler Trägerschaft
Mit der thüringenweiten Schließung der Kindergärten ab dem 17. März 2020 sind die Einrichtungen in eine Notbetreuung für anspruchsberechtigte Eltern getreten. Hierbei wurden die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten. Neben den personenbezogenen und organisatorischen Hygienemaßnahmen wurden u. a. alle kommunalen Einrichtungen auf Einweg-Papierhandtücher umgestellt und die erforderliche Versorgung mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln abgesichert. Neben der Notbetreuung wurden die Mitarbeiter in den Kindergärten mit weiteren Aufgaben betraut.

Dazu zählen:

  • Aufgaben in der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit (Vor- und Nachbereitungszeit) in der Einrichtung:
  • Entwicklungsdokumentation /-berichte von Kindern
  • Vor- und Nachbereitung der Portfolioarbeit
  • Sprachlerntagebücher (Sprach-Kita)
  • Konzeptionsentwicklung (Fortschreibung)
  • Bearbeitung von Vorgängen innerhalb der Einführung des Qualitätsmanagement-Handbuches
  • Planung zukünftiger Bildungsgelegenheiten, Projektideen oder Jahresthemen auf Grundlage des Thüringer Bildungsplanes bis 18 Jahre
  • Selbststudium pädagogischer Themen in Fachliteratur, Fachzeitschriften und fachlicher Dokumentationen
  • Prüfung und Inventur pädagogischer Materialien
  • Erarbeitung/Aufbereitung pädagogischer Inhalte für die elterliche Betreuung von Kindern zu Hause
  • Vorbereitung von (Themen-)Elternabenden /-angeboten
  • Nutzung von Fachberatung und Beratung zur Förderung sowie Sprachfachberatung:
  • digitale und telefonische Beratung (Fortschreibung Konzeptionsentwicklung, pädagogische Beratung zu inhaltlichen Thema oder spezifischen Fragestellungen, Leitungsberatung, Beratung einer Arbeitsgruppe oder einer einzelnen pädagogischen Fachkraft)
  • Bereitstellung bedarfsgerechter pädagogischer Materialien als Zuarbeit
  • Nutzung kostenfreier digitaler Fortbildungen/Online-Kurse oder Materialien


Parallel zur Notbetreuung wurden die Zahlungen der regelmäßigen Elternbeiträge für die Kindergärten in den Monaten April und Mai 2020 ausgesetzt.

Hinsichtlich des Personalmanagements ist zu erwähnen, dass ein großer Teil der pädagogischen Mitarbeiter aufgrund der notwendigen Betreuung der eigenen Kinder zu Hause nicht oder nicht vollständig am Arbeitsleben in den zurückliegenden Wochen teilnehmen konnte. Parallel dazu haben Mitarbeiter aufgelaufene Mehrarbeitsstunden abgebaut und Erholungsurlaub in Anspruch genommen.
Die Schließung der Einrichtungen wurde weiterhin dazu genutzt, Grundreinigungen in allen Kindergärten durchzuführen.

Seit dem 18.05.2020 sind die kommunalen Kindergärten in den sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb mit entsprechenden Hygienekonzepten und veränderten Öffnungszeiten von 08.00 bis 16.00 Uhr eingetreten. Die Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes wurde aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung und insbesondere durch den Krisenstab beratend und praktisch begleitet. Wir haben dafür sehr viel Lob erfahren.

Den Erzieherinnen und Erziehern in der Stadt Gotha, aber auch dem zuständigen Fachamt der Stadtverwaltung gilt ein großer Dank, dass wir ein Management geboten haben, wo das Kind im Mittelpunkt stand. Ich war immer überzeugt von unseren Leistungen, jetzt bin ich vollends begeistert.

Finanzielle Aspekte:

  • Mindereinnahmen Elternbeiträge für die Monate April und Mai: 230.000 €
  • Veränderte Einnahmen und Ausgaben in der Essenversorgung der Kindergärten
  • Mehrausgaben für besonderen sächlichen Hygieneaufwand in Höhe von 6.500 € (Stand: 20. Mai 2020) und Mehraufwand für Grundreinigungen in Höhe von 3.700 €
  • Außerplanmäßige Mehreinnahmen zur Kompensation der Mindereinnahmen der Elternbeiträge der Kitagebühren durch das Land Thüringen: Höhe unbekannt
  • Fortlaufende Ausgaben für Personal und Unterhalt


Kindergärten in freier Trägerschaft
Ebenso wie die Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Gotha waren seit dem 17. März 2020 die Kindergärten der freien Träger geschlossen und nur im Rahmen der Notbetreuung für Kinder zugänglich.

Die Stadtverwaltung hat einen engmaschigen Informationsaustausch zu den freien Trägern gepflegt. Beratung und Abstimmung in Einzelfragen waren wesentlicher Inhalt.

Die Stadtverwaltung Gotha hat den freien Trägern auch für die Monate April und Mai eine unveränderte Finanzierung zugesichert. Wie auch bei den kommunalen Einrichtungen wurden für die Träger die gleichen inhaltlichen Aufgabenfelder für die Dauer der Notbetreuung formuliert und die Träger mit der Dokumentation und Nachweisführung beauftragt.

Übersicht zum Eintritt in den eingeschränkten Regelbetrieb:

  • 18. Mai 2020 Johanniter (1 Kindergarten)
  • 25. Mai 2020 AWO (3 Kindergärten), DRK (1 Kindergarten), Thepra (1 Kindergarten)
  • 2. Juni 202  Evangelische Kirche (2 Kindergärten)


Finanzielle Aspekte:

  • Mindereinnahmen Elternbeiträge für die Monate April und Mai: 150.000 €
  • Mehrausgaben für besonderen sächlichen Hygieneaufwand: Höhe noch nicht bekannt
  • Außerplanmäßige Mehreinnahmen zur Kompensation der Mindereinnahmen der Kita-Elternbeiträge durch das Land Thüringen: Höhe unbekannt
  • Fortlaufende Ausgaben für Personal und Unterhalt


Gebühren in Kindertagesstätten
Seit Montag, dem 18. Mai 2020, sind die neun Kindergärten in Trägerschaft der Stadt Gotha für den eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.

Mit dem eingeschränkten Regelbetrieb an den Kindergärten gilt für Eltern auch wieder die Pflicht regelmäßig Elternbeiträge entsprechend der Gebührenbescheide zu zahlen.

Die Elternbeiträge für die Zeit ab Juni 2020 werden zur gewohnten Fälligkeit am 15. des Monats eingezogen, wenn die Eltern einen SEPA-Lastschriftauftrag erteilt haben. Eltern, die per Dauerauftrag und Überweisung zahlen, werden gebeten die regelmäßigen Zahlungen wieder termingerecht vorzunehmen.

Die Stadtverwaltung hat nach den Vorgaben des Freistaates Thüringen für die Monate April und Mai die regelmäßige Zahlung der Elternbeiträge ausgesetzt. Die Berechnung der Elternbeiträge für die Notbetreuung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert vorgenommen, sofern das Land hierfür nicht eine Befreiung von Beiträgen für die Notbetreuung festlegt.

Aufgrund fehlender Vorgaben durch den Freistaat Thüringen soll ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt dem Umstand Rechnung getragen werden, dass aufgrund der Corona-Schließungen im Monat März nur für 14 Tage eine Betreuung stattfinden konnte und im Monat Mai für 14 Tage für alle Kinder wieder der eingeschränkte Regelbetrieb vorgehalten wurde.
Sollte es in dieser Nachberechnung durch Eltern zu einer Überzahlung gekommen sein, werden zu viel bezahlte Beträge erstattet. Dies gilt gleichermaßen für den eingeschränkten Regelbetrieb ab Juni 2020.

Schulen in Trägerschaft der Stadt Gotha
Alle Schulen haben seit ihrer Schließung ab dem 17. März 2020 ebenfalls eine Notbetreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 6 angeboten. Die Angebote wurden zeitlich und umfänglich sehr unterschiedlich, auch aufgrund der berechtigten Elterngruppen, in Anspruch genommen.

Mit dem 11. Mai 2020 wurde für festgelegte Schülergruppen der Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Bis zum 2. Juni 2020 wird allen Schülern wieder die Möglichkeit zum Präsenzunterricht gegeben, wobei die Häufigkeit und Umfänge je nach Schule in Verantwortung der Schulleiter unter Umsetzung eines schulischen Hygienekonzeptes festgelegt wird.

Die Schulverwaltung hat zwischenzeitlich die Schulen von Einmal-Textilhandtüchern auf Einmal-Papierhandtücher umgerüstet, mit sächlichem Bedarf für Organisations- und Hygienemaßnahmen ausgestattet und die Schulen grundgereinigt.

Finanzielle Aspekte:

  • Mindereinnahmen Hortgebühren für die Monate April bis Juli: 160.000 €
  • Mehrausgaben für besonderen sächlichen Hygieneaufwand: 5.100 € (Stand: 20. Mai 2020) sowie für Grundreinigen in den Schulen in Höhe von 8 T€
  • Außerplanmäßige Mehreinnahmen zur Kompensation der Mindereinnahmen der Hortgebühren durch das Land: Höhe unbekannt
  • Fortlaufende Ausgaben für Personal in Verwaltung/Hausmeister und Unterhalt


Kinder- und Jugendtreffs
Die Kinder- und Jugendtreffs wurden ab dem 17. März 2020 ebenfalls geschlossen und für die Mitarbeiter in Anlehnung an die Kindergärten weitere Aufgaben übertragen. Diese Aufgaben wurden im Wesentlichen bis zum 20. Mai 2020 erledigt. Parallel dazu haben Mitarbeiter aufgelaufene Mehrarbeitsstunden abgebaut und Erholungsurlaub in Anspruch genommen.

Aktuell erfolgt die Erstellung einrichtungsbezogener Hygienekonzepte mit dem Ziel einer eingeschränkten Öffnung über kleingruppenbezogene Angebote.

Finanzielle Aspekte:

  • Veränderte Einnahmen und Ausgaben in den Bereichen Veranstaltungen und Gastronomie
  • Fortlaufende Ausgaben für Personal in Betreuung/Technik und Unterhalt


Vereinssport
Durch die Schließung der Sportstätten hat praktisch kein Vereinssport mehr stattgefunden. Nach Vorgabe des Landes können seit dem 12. Mai 2020 Sportstätten unter strengen hygienischen Auflagen wieder geöffnet werden. Vorrangig soll Sport aber im Freien stattfinden.

Mit dem Landratsamt war hinsichtlich der Wiederöffnung von Sportanlagen eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise abgestimmt, auch um allen betreffenden Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern Planungssicherheit in dieser schwierigen Lage geben und sich auf die Öffnung vorbereiten zu können. Hierzu war seitens des Landratsamtes in Aussicht gestellt, ggf. eine neue Verfügung mit Festlegungen zur Nutzung von Sportplätzen und Turnhallen in dieser Woche zu erlassen. Da dieses Vorhaben scheinbar nicht umgesetzt wird, hat der Krisenstab der Stadt Gotha entschieden, die Öffnung der Sporthallen, Kegelsportanlagen und Sportplätze für den 8. Juni 2020 zu realisieren, ausschließlich zu Trainingszwecken und unter Einhaltung der Hygienekonzepte, die von den Vereinen selbst für die Nutzung der jeweiligen Objekte zu erstellend sind.

Stadtbibliothek
Mit der Schließung der Stadtbibliothek wurden Tätigkeiten der Mitarbeiter in der Stadtbibliothek während der Schließzeit und eingeschränkten Öffnungszeiten in der Corona-Pandemie verändert. Parallel dazu haben Mitarbeiter aufgelaufene Mehrarbeitsstunden abgebaut und Erholungsurlaub in Anspruch genommen. In der Schließzeit wurde eine Grundreinigung der Bibliothek durchgeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Erarbeitung von Öffnungs-, Schutz- und Hygienekonzepten für die eingeschränkte Öffnung gelegt. Die erste Stufe mit der Möglichkeit, Bücher vorzubestellen und abzuholen, wurde bereits seit dem 4. Mai 2020 umgesetzt, hierfür wurde nur der Eingangs- und Tresenbereich im Erdgeschoss geöffnet.

Eine weitere Stufe mit Einschränkung der Besucherzahl auf 20 und gleichzeitiger Öffnung der Medienbereiche ist seit 2. Juni 2020 in Kraft. Damit können Besucher in den Medienbereichen wieder ihre Medien sichten und ausleihen. Das Lesecafé und der Cibulka-Saal können noch nicht genutzt werden.

Finanzielle Aspekte:

  • Mindereinnahmen bei Benutzungsgebühren für die Monate März und April: 6 T€
  • Mehrausgaben für Grundreinigung und besonderen sächlichen Hygieneaufwand: 3.100 €
  • Fortlaufende Ausgaben für Personal und Unterhalt


Corona und die Öffentlichkeitsarbeit
Ich glaube, wir haben umfassend informiert, nie verunsichert, sind nie auf „Fakenews“ reingefallen und die Bürger haben uns dieses Krisenmanagement gewürdigt. Einmal pro Woche bin ich direkt in einer Videobotschaft an die Bürger herangetreten, und habe auf aktuelle Lagen aufmerksam gemacht.

Das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Städtepartnerschaften und Kultur musste Pandemie-bedingt alle die für März, April und Mai geplanten Veranstaltungen und Zusammenkünfte in der Phase intensiver Vorbereitungen absagen und zahlreiche Gäste und Künstler ausladen. Die wöchentlichen Pressekonferenzen mussten ausgesetzt werden, wobei der Umfang der aktuellen Presseinformationen und der Internetbeiträge dem großen Informationsbedürfnis ohne Einschränkungen entsprechen konnte, wenngleich die Stadtverwaltung hier auf die Verordnungen des Landkreises angewiesen ist.

Neben verschiedenen Veranstaltungen zur Stadtgeschichte konnte die Veranstaltungsreihe „Von der Friedlichen Revolution zur Deutschen Einheit“, sowie „75 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs“ nicht fortgesetzt, bzw. gar nicht durchgeführt werden.

Ausgefallen sind:

  • am 17. März 2020 das Kulturforum „Die Loge“ mit Ulrike Grunewald
  • am 31. März 2020 das Kulturforum „Die Loge“ mit Udo Scheer und seiner musikalisch umrahmten Vorstellung der Biografie von Jürgen Fuchs
  • am 2. April 2020 die MDR-Filmpräsentation der 45-minütigen Gadolla-Dokumentation
  • am 4. April 2020 der Gedenkakt anlässlich des 75. Jahrestags der Befreiung der Stadt Gotha durch die Amerikaner mit Nachfahren des ersten amerikanischen Stadtkommandanten Captain Frederick R. Fisher
  • am 5. April 2020 die Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der Ermordung Josef Ritter von Gadollas mit der Buchpräsentation des Romans von Annabella Gmeiner „Zur vollen Stunde“


An den Gedenktagen wurde eine stille Kranzniederlegung durch den Oberbürgermeister durchgeführt.

Diese erfolgten am:

  • 4. Mai 2020 am Ehrenmal für die Alliierten auf dem Hauptfriedhof
  • 5. Mai 2020 am Gadolla-Denkmal auf dem Ekhofplatz
  • 8. Mai 2020 am Sowjetischen Ehrenmal auf dem Hauptfriedhof.

Ausgefallen sind weiterhin:

  • am 7. April 2020 das Kulturforum „Die Loge“ mit Hans von Frankenberg mit seinen Lebenserinnerungen aus der Gothaer Jugendzeit im Zweiten Weltkrieg
  • am 8. Mai 2020 die Aufführung des Kammerspiels „Krieg und Frieden“ mit den österreichischen Schauspielern Angelika Kirchschlager und Erwin Steinhauer
  • am 11. Mai 2020 die Vorstellung des Buches und der Forschungsarbeit von Jürgen Möller „Der Kampf um die Thüringer Pforte“ über das Ende des Zweiten Weltkrieges in Gotha


Die Begegnung mit Studenten unserer polnischen Partnerstadt Kielce zu den Erfahrungen der Friedlichen Revolution von 1989 wurde zunächst vom April auf Oktober verschoben, aber inzwischen ebenfalls abgesagt.

Das 60. Partnerschaftsjubiläum mit Romilly-sur-Seine, das wir vom 26. Mai bis zum 30. Mai 2020 in Gotha u.a. mit der nunmehr abgesagten „Lotto Thüringen Ladies Tour“ feiern wollten, musste ebenso ausfallen. Die Gegenveranstaltung auf französischer Seite im Herbst dieses Jahres kann auch nicht durchgeführt werden. Darüber hinaus entfällt vom 6. bis 7. Juni 2020 auch das Radrennen „Großer Preis von Romilly“ zu dem die Gothaer Radsportlerinnen und Radsportler wieder eingeladen waren und sicherlich auch erneut gut abgeschnitten hätten.

Für den 12. Juni 2020 wollten wir mit Gästen aus Adua das 5-jährige Jubiläum des Partnerschaftsverein GothAdua gestalten. Auch diese Veranstaltung müssen wir streichen – wenngleich uns die Sorge um die Situation in unserer äthiopischen Partnerkommune umtreibt. Wir haben die Nachricht erhalten, dass das zum Erliegen gekommene öffentliche Leben und die Stilllegung der Betriebe zu einer äußerst angespannten Situation geführt haben und die Stadt, die Region und das Land vor einer Hungersnot stehen. Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände, mangelhafter Ausstattung der Krankenhäuser und der großflächigen Armut wird das Schlimmste befürchtet. Der Verein hat eine finanzielle Spende an die Stadtverwaltung Adua überwiesen und hofft auf Unterstützung der Gothaerinnen und Gothaer.

Der jahrzehntelange Schüleraustausch Gotha-Gastonia ist für dieses Jahr ebenfalls erstmalig überhaupt ausgesetzt. Die Jubiläumsfeier der Schule in Martin, die mit der Ekhofschule seit vielen Jahren eine Verbindung pflegt, ist ebenso ausgefallen.

Für eine Stadt über einen langen Zeitraum ohne große mediale Öffentlichkeit und ohne Begegnungen mit Gästen zu sein, bedeutet, sich für Jahre aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verabschieden, denn oftmals trägt ein Projekt erst nach Jahren Früchte. Die Verschiebung von Veranstaltungen stellt uns 2021 vor die Frage, ob wir diese im Rahmen des Haushaltes überhaupt noch finanzieren können.

Der Gadolla-Roman der ehemaligen Kurd-Laßwitz-Stipendiatin Annabella Gmeiner „Zur vollen Stunde“ ist mit großzügiger Druckkostenübernahme der Styria Media Group pünktlich zum 75. Todestag unseres Ehrenbürgers und „Retters der Stadt Gotha“ erschienen und im Buchhandel erhältlich. Die Lesung mit der Autorin ist ebenfalls verschoben worden, wir werden Sie rechtzeitig über alle neuen Termine informieren.

Die Vergabe der Myconiusmedaille ist wegen der Corona-Einschränkungen genauso wie der Festakt „30 Jahre demokratischer Stadtrat Gotha“ auf den 25. Oktober 2020 verschoben worden. Diesen Termin hatte ich in meinem Schreiben an Sie bereits einmal in Aussicht gestellt.

Zum Kurd-Laßwitz-Stipendium ist auf Anregung der Jury eine Neufassung der Richtlinie erarbeitet worden. Die Corona-Lage hat die Endabstimmung der Vorlage im Frühjahr und die Einbringung in den Stadtrat verzögert, so dass die Ausschreibung für das Jahr 2021 nun noch einmal unter den bisherigen Festlegungen erfolgen muss.

Corona und die Statistik
Auch das gehört zur Wahrheit, mit 343 Sterbefällen verzeichnen wir 75 Sterbefälle weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und 83 weniger als im gleichen Zeitraum 2018. Doch auch die Zahl der Geburten hat einen drastischen Einschnitt erfahren, sind 2019 in diesem Zeitraum schon 275 Geburten angekommen, waren es im Jahr 2018 sogar 347. Heute haben wir nur 215 junge Erdenbürger, da muss noch ein Ruck kommen oder eine Herbstbelebung einsetzen.

Keine Eheschließungen im geschlossenen Schloss, weniger Trauungen als in den Vorjahren, wer will schon in der Krise die Zweisamkeit beginnen?

Fazit
Kurzum, ohne fremde Hilfe, ob durch nicht rückzahlbare Zuschüsse des Freistaates Thüringen oder Kredite werden wir nicht aus der Krise kommen. Wenn Sie in meinem Bericht die Zahlen mitgeschrieben haben, wissen Sie, das Loch am Jahresende wird ca. 10 Millionen Euro betragen. Neue Kredite, das ist für die Stadt Gotha eine furchtbare Vorstellung, denn mit größten Anstrengungen bei höchsten Investitionen haben wir es geschafft, in den letzten zehn Jahren die Verschuldung der Stadt von mehr als 1000€/Einwohner auf einen Wert von 420€/Einwohner zu senken und damit eine Schuldenhöhe so niedrig, wie sie letztmalig im Jahr 1992 vorhanden war.

Wir müssen konstatieren, aus eigenen Steuereinnahmen sowie dem Anteil des Landes an der Einkommens- und Umsatzsteuer der in Gotha lebenden Menschen, werden wir es nicht mehr schaffen, den Verwaltungshaushalt, das heißt die laufenden Kosten zu finanzieren. Wir werden auch keine freie Spitze haben, um in die Wirtschaft und Infrastruktur zu investieren.

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