Dienstag, November 26, 2024
NachrichtenWirtschaft

Thüringen verstärkt Kontrollen in der Fleischwirtschaft

In den letzten Tagen und Wochen haben die Schlagzeilen zu Mängeln in Schlachthöfen erneut zugenommen. Fälle von Corona-Erkrankungen häuften sich in anderen Bundesländern. Die Ursachen dafür liegen dem Anschein nach in der Nichtbeachtung von Abstands- und Hygieneregeln in den Unternehmen, schlechten Arbeitsbedingungen sowie den Gemeinschaftsunterkünften. Thüringen wird deshalb seine Kontrollen in der Fleischwirtschaft verstärken.

Dazu erklärt Gesundheits- und Arbeitsministerin Heike Werner: „Sollte es auch in Thüringen gravierende Verstöße gegen den Infektions- und Arbeitsschutz geben, können wir das nicht tolerieren. Deshalb werden wir jetzt nach dem Rechten schauen, damit es in Thüringen gar nicht erst zu ähnlichen Situationen kommt.“

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als die zuständige Arbeitsschutzbehörde wird ab sofort mit Überprüfungen der Thüringer Schlacht- und Zerlegungsbetriebe starten. Im Vordergrund werden die veranlassten Arbeitsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie die Situation zur Unterbringung stehen. Die Arbeitsschutzbehörde wird Aktionen auch gemeinsam mit den Zoll durchführen und bei Bedarf zusammen mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt vorgehen.

Neben Fleischbetrieben sind Kontrollen insbesondere auch in Landwirtschaftsbetrieben, im Bereich der Saisonarbeit sowie auf Baustellen vorgesehen. Die Ergebnisse sollen auch zeigen, welche zusätzlichen Maßnahmen über den Bereich des Arbeitsschutzes hinaus zeitnah ergriffen werden müssen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.