Zur Auflösung des Autocorsos am vergangenen Freitag durch Beamte der Landespolizeiinspektion Gotha auf Entscheidung der Versammlungsbehörde nimmt Landrat Onno Eckert Stellung: „Der Autocorso war, trotz Einladung über soziale Medien, nicht als Versammlung angemeldet worden. Damit stellte das Geschehen einen erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, auf den die Polizei natürlich reagieren musste. Das wäre auch ohne Corona-Situation der Fall gewesen. Denn die Anzeigepflicht für Demonstrationen und Aufzüge hat durchaus den Hintergrund, die Versammlungsfreiheit insofern zu garantieren, dass sie tatsächlich auch umsetzbar ist. Dafür gibt es mit den Anmeldern regulär Kooperationsgespräche. Auch die Wertung als spontane Versammlung war unabhängig von der Ankündigung ein paar Tage vorher am Freitag insofern nicht möglich, als dass sich keiner der Teilnehmenden zum Versammlungsleiter erklären wollte. Somit blieb schlussendlich die Auflösung als einzige Alternative. Dass in dem Zusammenhang auch mit Nachdruck Identitätsfeststellungen durch die Polizei vorgenommen worden sind, halte ich auch für eine Frage der Glaubwürdigkeit staatlicher Aufforderungen.“