Der verkaufsoffene Sonntag, der für den 3. Mai 2020 beantragt wurde, steht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gothardusfest in Gotha. Da dieses bereits am 16. März auf Grundlage der Verfügung des Freistaats Thüringen und der Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha zur Einschränkung von Veranstaltungen nach §§ 16 Abs. 1 und 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 abgesagt wurde, kann auch der damit verbundene verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden.
Weitere Informationen zur aktuellen Situation rund um COVID-19 sowie Lichtblicke in dieser außergewöhnlichen Situation in Gotha sind unter www.corona-gotha.de zu finden.