Ernstroda: Vorgarten verwüstet – Zeugen gesucht

Ernstroda (Landkreis Gotha) (ots)

In der Nacht von Sonntag, 12.04.2020, 21.00 Uhr zu Montag, 13.04.2020, 05.30 Uhr wurde in der Friedrichrodaer Straße die Mauer eines Vorgarten durch einen Unbekannten beschädigt. Es wurden dabei drei gemauerte, kniehohe Steinbögen aus Granit augenscheinlich umgestoßen. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 1.000 Euro. In der besagten Nacht wurde in der Nachbarschaft ein mutmaßlich alkoholisierter Mann wahrgenommen, der dort an verschiedenen Häusern klingelte. Ob der Mann als Täter in Betracht kommt, wird aktuell geprüft. Der Mann war dunkel gekleidet und ca. 180 cm groß. Ein Ermittlungsverfahren wurde durch die Gothaer Polizei eingeleitet. Hinweise nimmt die Polizei in Gotha unter der Telefonnummer 03621 – 781124 und unter der Bezugsnummer 0084344/2020 entgegen. (mwi)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.