Montag, November 25, 2024
Kultur & FreizeitNachrichten

Unterstützen Sie die Kultur in Gotha

Sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens liegen brach. Besonders kulturelle und touristische Einrichtungen sind betroffen.

Alle Veranstaltungen im Kulturhaus und in der Stadthalle Gotha sind bis mindestens 19. April 2020 abgesagt. Das KunstForum Gotha, das Geschäft „Gotha adelt – Tourist-Information & Shop“ sowie der Tierpark Gotha sind ebenfalls bis auf Widerruf geschlossen. 

Die gute Nachricht: Die schwierigen Zeiten werden vorübergehen.
    
Doch aktuell befinden wir uns in einer Ausnahmesituation und hoffen nun auf Ihre Unterstützung! Entlasten Sie jetzt die kulturellen Einrichtungen der Residenzstadt Gotha mit dem Kauf von Gutscheinen und nutzen Sie den Geldwert zu einem späteren Zeitpunkt für z. B. einen Familienausflug im Tierpark, eine tolle Veranstaltung mit den Liebsten oder einen spannenden Erlebnisrundgang durch die Gothaer Stadtgeschichte

Der Kultur-Gutschein der KulTourStadt Gotha GmbH ist einlösbar in folgenden Einrichtungen:

– KunstForum Gotha
– Tierpark Gotha
– Gotha adelt – Tourist-Information & Shop 

Kaufen Sie jetzt einen Gutschein und die Kultur in Gotha profitiert unmittelbar. Auch andere Kulturpartner freuen Sie auf Ihre Unterstützung.

Alle Informationen zum „Kultur-Gutschein“ finden Sie hier

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.