Information zur Zahlungsaussetzung der Elternbeiträge für Schulhorte und Kindergärten
Wie die Landesregierung am Dienstag, dem 24.03.2020, mitteilte, wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Elternbeiträge für Kindergärten und Horte für die Zeit der derzeitigen Schließungen den Kommunen und freien Trägern erstattet werden. Ferner wird mitgeteilt, dass Eltern von der Entscheidung nicht betroffen sind, die im Rahmen der Notbetreuung weiter Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Die Stadt Gotha folgt dem Aufruf der Landesregierung und informiert hierzu wie folgt:
Kindergärten
Die Stadtverwaltung Gotha und die freien Träger der Kindergärten in der Stadt Gotha haben sich im Zuge der Ankündigung der Landesregierung auf eine gemeinsame Verfahrensweise geeinigt.
Demnach wird die Zahlung der Gebühren für den Monat April ausgesetzt und wie folgt durchgeführt:
1. Für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat April die Abbuchung automatisch eingestellt.
2. Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten, werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat April bei ihrer Bank auszusetzen.
3. Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat April bitte nicht vor.
4. Für Eltern, die Kinder in einer Notbetreuung angemeldet haben, sind die Beiträge weiter zu zahlen. Sie erhalten dann von ihrem Träger weitere Informationen.
Schulhorte
Für die Horte der 7 staatlichen Grundschulen in Gotha gilt eine ähnliche Verfahrensweise, wie für Kindergärten, indem die Zahlung Gebühren für den Monat April ausgesetzt wird. Insbesondere gilt folgendes:
1. Für Eltern, die ihrem Träger eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt haben, wird für den Monat April die Abbuchung automatisch eingestellt.
2. Eltern, die die Gebühren per Dauerauftrag entrichten werden gebeten, den Dauerauftrag für den Monat April bei ihrer Bank auszusetzen.
3. Eltern, die die Gebühren per Einzelüberweisung veranlassen, nehmen die Überweisung für den Monat April bitte nicht vor.
Die gegebenenfalls erforderlichen Änderungen von Bescheiden für die Gebühren in den Kindergärten und Schulhorten werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.