Sonntag, Dezember 22, 2024

Haushaltssperre verfügt – Keine Kürzung der freiwilligen Leistungen avisiert

Die rückläufige Entwicklung der Steuereinnahmen, die aus unerwarteten Rückzahlungen an Gewerbebetriebe für vergangene Jahre und daraus folgend niedriger Neuveranlagung resultiert sowie steigende Kosten für Baumaßnahmen und Investitionen, die aber nicht zu Baustopps und Bauverzögerungen führen, zwingt die Stadtverwaltung gemäß § 28 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung zu einer Haushaltssperre.

„Die Finanzverwaltung hat vor allem umfangreiche Einsparungsmaßnahmen im Ausgabebereich der Stadtverwaltung erarbeitet, sodass diese Haushaltssperre die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gotha, vor allem in den Zeiten dieser Corona-Krise nicht spürbar beeinträchtigen wird“, so Finanzdezernentin Marlies Mikolajczak.

Im Bereich der freiwilligen Leistungen wurden keine Kürzungen vorgenommen. „Die Gothaer Vereine leisten bereits einen immensen Beitrag im Ehrenamt, indem sie das kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Stadt mitgestalten. Auch der sorgsame Umgang mit allen Gebäuden, Straßen und Plätzen in der Stadt Gotha leistet nicht nur während der Pandamie einen Beitrag zur Entlastung des Haushaltes“, begründet Oberbürgermeister Knut Kreuch diese Entscheidung.

Nachdem die Sitzung des Gothaer Stadtrates am gestrigen Mittwoch wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht durchgeführt werden konnte, hat Oberbürgermeister Knut Kreuch den Beschluss per Eilentscheidung in Kraft gesetzt. Die Haushaltssperre gilt bis auf weiteres. Sollte eine Entspannung der Haushaltslage eintreten, wird neu entschieden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.