Montag, November 25, 2024
NachrichtenWirtschaft

Land erstattet Kindergarten- und Hortträgern Elternbeiträge

Das Thüringer Kabinett hat heute die Grundsatzentscheidung getroffen, dass die Elternbeiträge für Kindergärten und Horte für die Zeit der derzeitigen Schließungen den Kommunen und freien Trägern erstattet werden.

Die Entscheidung macht es nun möglich, dass Eltern in Thüringen keine Gebühren für die Zeit der Schließung zahlen müssen. Das Ministerium bittet daher die Kommunen und freien Träger, die Einziehung der Beiträge für die Zeit der Hort- und Kindergartenschließungen zu stoppen. Entsprechende Schreiben werden noch heute den Kommunen und freien Trägern übersandt. Die konkrete Umsetzung liegt allerdings in der Hand der jeweiligen Träger. Die jeweiligen Spitzenverbände haben bereits ein Vorgehen in diesem Sinne in Aussicht gestellt.

Die weiteren Details der Kostenerstattung vom Land an die Träger werden in der Folge Zug um Zug zwischen den zuständigen Ministerien und mit den Trägern geklärt. Hierzu haben bereits in den vergangenen Tagen in Vorbereitung der Kabinettsentscheidung erste Gespräche stattgefunden. Bei der Umsetzung der Entscheidung gilt der Grundsatz, dass ein für die betroffenen Eltern möglichst praktischer und pragmatischer Weg der Rückerstattung oder Verrechnung bereits gezahlter Beiträge gefunden wird.

Eltern sollten sich nun zügig mit den jeweiligen Trägern darüber verständigen, wie der Zahlungsstopp für die anstehenden Gebühren durchgeführt wird.

Durch die Entscheidung der Landesregierung werden auch Eltern entlastet, deren Kind in den Hort oder Kindergarten eines freien Trägers geht. Nicht betroffen von der Entscheidung sind Eltern, die im Rahmen der Notbetreuung weiter Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Quelle: https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/nachrichtenarchiv/

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.