Die mit der jüngsten Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 getroffenen Festlegungen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens werden im Landkreis Gotha durch Vollzugskräfte des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden, notwendigenfalls auch mit der Unterstützung der Polizei, durchgesetzt.
Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden oder, je nach Schwere des Verstoßes, sogar einen Straftatbestand darstellen, der mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bewehrt ist.