Weitere Einschnitte ins öffentliche Leben – Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot

Mit einer weiteren Allgemeinverfügung setzt der Landkreis Gotha als untere Infektionsschutzbehörde die Weisungen des Freistaates Thüringen zur Bewältigung der Corona-Pandemie um. Danach sind Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, sich 14 Tage lang von Menschenansammlungen und einer Reihe öffentlicher Einrichtungen fernzuhalten. Darüber hinaus wird die Schließung von Bars, Museen, Fitness-Studios, Senioren- und Jugendtreffs sowie weiterer gut frequentierter Einrichtungen verfügt. Auch gesellige Treffs im Verein oder in Sporthallen oder Sportanlagen sind untersagt. Cafeterien in Krankenhäusern und Rehakliniken müssen geschlossen bleiben; auch jegliche Veranstaltungen in den Spitälern sind tabu. Es gilt ferner eine strenge Besucherlimitierung. Gaststätten und Bibliotheken müssen, sofern sie weiterhin öffnen wollen, Mindestabstände zwischen den Tischen sowie zwischen den Gästen gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist im Detail unter www.landkreis-gotha.de nachzulesen.

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One thought on “Weitere Einschnitte ins öffentliche Leben – Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot

  • Dieses Kontakverbot bietet vielen Menschen Sicherheit, sich nicht zu infizieren- es ist gut!
    Nun frage ich mal in die Runde: Wer schützt mich als Pflegekraft,? Es gibt immer noch keine Atemschutzmasken! Jetzt ist der Gesundheitsminister mit seinem Gefolge gefordert! Gute Ratschläge helfen und schützen uns nicht!
    Hände waschen und desinfizieren und Handschuhe tragen ist der einzige Schutz, den wir haben!
    Was denken Sie, wie lange hält das Immunsystem der Pflegekräfte in den Pflegeheimen durch?

    Antwort

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