Landkreis Gotha – Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt

Nach der ersten Einschränkung auf 500 Beteiligte folgt nun auf Weisung des Landesverwaltungsamtes die Limitierung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen im Landkreis Gotha auf 50 Personen. Eine entsprechende neue Allgemeinverfügung hat Landrat Onno Eckert am heutigen Samstag erlassen und behelfsweise über die Internetseite www.landkreis-gotha.de bekannt gemacht.
Auch unterhalb dieser Grenze ist die Durchführung von Veranstaltungen kaum realistisch: Eine Reihe von zwingenden Auflagen zugunsten des Infektionsschutzes lassen in der Abwägung von Risiko und Nutzen das Pendel erwartbarerweise zugunsten einer Absage ausschlagen.

Parallel dazu verfügt der Landkreis, ebenfalls auf Weisung des Freistaates Thüringen, mit einer zweiten Allgemeinverfügung die Schließung von Kitas und Schulen ab kommenden Dienstag, 17.03.2020. Im Bildungsministerium arbeitet derweil ein Stab an der Sicherstellung einer Kinderbetreuung von Personal von kritischen Einrichtungen des Gesundheitssystems und der öffentlichen Ordnung. Eventuell notwendige Maßnahmen wird der Landkreis, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, unterstützen.

Landrat Onno Eckert indes rät heimischen Unternehmen, sich gedanklich auf erhebliche Personalausfälle einzustellen und Erwägungen zum Schutz ihrer jeweiligen kritischen Infrastrukturen anzustellen. „Wir müssen uns darauf einrichten, dass der Notbetrieb in weiten Bereichen des allgemeinen Lebens für einen längeren Zeitraum zum Normalzustand werden wird.“

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3 thoughts on “Landkreis Gotha – Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt

  • Warum müssen alle Kinder, nachdem sie das Wochenende in häuslicher Obhut waren nochmals für einen Tag, Montag 16.03.2020, zur Schule? Völlig unklar und sollte erklärt werden.

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