Besuche im Amt aufs Notwendigste beschränken

Um die Arbeitsfähigkeit zu sichern und mögliche Übertragungsrisiken bei Infektionskrankheiten zu vermeiden, bittet die Kreisverwaltung darum, nur zwingend notwendige Behördengänge vorzunehmen. Verschiebbare Besuche sollten in der Zukunft nachgeholt und Anträge per Post eingereicht werden. Für Informationen und Anfragen stehen Telefon und Mailverkehr zur Verfügung. Wer dennoch zwingend vorsprechen muss, sollte wann immer möglich ohne Begleitpersonen erscheinen.

„Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme“, wirbt Landrat Onno Eckert als Behördenleiter. „In den nächsten Tagen und Wochen wird entscheidend sein, dass die Verwaltung auf lokaler Ebene handlungsfähig bleibt. Deshalb ist eine freiwillige Reduzierung des Besucherverkehrs im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gotha.“

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.