Besuche im Amt aufs Notwendigste beschränken
Um die Arbeitsfähigkeit zu sichern und mögliche Übertragungsrisiken bei Infektionskrankheiten zu vermeiden, bittet die Kreisverwaltung darum, nur zwingend notwendige Behördengänge vorzunehmen. Verschiebbare Besuche sollten in der Zukunft nachgeholt und Anträge per Post eingereicht werden. Für Informationen und Anfragen stehen Telefon und Mailverkehr zur Verfügung. Wer dennoch zwingend vorsprechen muss, sollte wann immer möglich ohne Begleitpersonen erscheinen.
„Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme“, wirbt Landrat Onno Eckert als Behördenleiter. „In den nächsten Tagen und Wochen wird entscheidend sein, dass die Verwaltung auf lokaler Ebene handlungsfähig bleibt. Deshalb ist eine freiwillige Reduzierung des Besucherverkehrs im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Gotha.“