Zur Entwicklung eines Gothaer Gewerbegebietes ist langer Atem notwendig
„Dass in den vergangenen Jahren, statt in Gotha, die Entwicklung von Industriegebieten in Waltershausen und auch in Ohrdruf stattfand, ist regionalplanerisch eigentlich unverständlich. Dass Grundzentren mit einem so hohem Potential für gewerbliche Nutzungen ausgestattet werden, kann normalerweise kein regionalplanerisches Ziel sein. Gleichzeitig bleibt die Stadt Gotha als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums bei gleicher Lagegunst zur Bundesautobahn 4 mit weniger Möglichkeiten ausgestattet. Dies ist aber leider schon ein seit mehr als 20 Jahren bestehendes Problem, welches bereits vor langer Zeit entstanden ist und schwer nachvollzogen werden kann“, resümiert Oberbürgermeister Knut Kreuch.
Zur Historie:
2008 wurde der erste Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Gotha-Süd seitens der Stadt Gotha mit circa 40 ha gefasst. Im gleichen Jahr wurde eine Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Mittelthüringen mit Bitte um Berücksichtigung der Ausweisung des Gewerbegebietes Gotha-Süd in irgendeiner Art an die Regionale Planungsstelle gegeben.
2010 erfolgte eine rein perspektivische Prüfung zur Erweiterung des Gewerbestandortes Süd um deutlich mehr als 50 ha Richtung Autobahn. In Folge dessen wurde eine Ablehnung seitens des Landesverwaltungsamtes aufgrund anderer Schwerpunkte für die Industrie- und Gewerbegebiete in Mittelthüringen übermittelt. Die Schwerpunkte lagen in der Kreisentwicklung zu dieser Zeit auf: Hörsel (Waltershausen/Hörselgau – ca. 100 Hektar), Ohrdruf/Gräfenhain, Hörselgau Marktal und Gotha-Nordost. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine bedarfsgerechte Ausweisung für ein Oberzentrum mit Teilfunktion Mittelzentrum möglich ist.
2011 trat der seit 2004 beratene Regionalplan Mittelthüringen in Kraft ohne Ausweisung eines landes- oder regionalbedeutsamen Gewerbestandortes in Gotha-Süd, aber mit regionalbedeutsamen Standort in Gotha-Nordost. Aufgrund der Flächenverfügbarkeit, der Verkehrsflüsse durch die Stadt und durch die ungünstige Lage zur Autobahn wurde sich trotzdem zu Gunsten der gesamtstädtischen Entwicklung gegen den Fokus auf Gotha Nord-Ost entschieden sondern auf Gotha-Süd weiterhin konzentriert.
2012 wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplanes beauftragt.
2012-2016 fanden umfangreiche und schwierige Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern statt und die Abstimmung mit dem Land zur Einstufung des Gewerbegebegebietes mit der Unterstützung der LEG Thüringen. Dadurch kam es immer wieder zu Änderungen des Geltungsbereiches.
2016 gab es einen Rücklauf aus der frühzeitigen Beteiligung des Bebauungsplanverfahrens. Darin gab es seitens des Landesverwaltungsamtes den erneuten Hinweis zur bedarfsgerechten Ausweisung aber unter Darlegung des gewerblichen Ausmaßes. Das heißt, es musste nachgewiesen werden, dass keine weiteren Flächen verfügbar sind und zusichert werden kann, dass die Erweiterung des Gewerbes in Nordost (RIG 2) nicht in Anspruch genommen wird. Um nicht auf die heute anstehende Änderung des Regionalplanes warten zu müssen, wurde im Rahmen einer Änderung des Regionalplanes auf das RIG 2 verzichtet. Vorher war keine positive Aussage zu Gotha-Süd vom Landesverwaltungsamt zu erwarten. Da dies jedoch ein Verfahren der Regionalplanung auf den Antrag der Stadt Gotha hin war, lag dies nicht in unseren Handlungsmöglichkeiten. Nebenbei wurde sich aber auch mit anderen Belangen auseinandergesetzt, die für das weitere Verfahren von Relevanz waren.
2017 begannen die Detailplanungen zur Erschließung und die Ausarbeitung der umfangreichen Gewerbebedarfsermittlung und Klärung der letzten Grundstücksverfügbarkeiten. Daraufhin wurde der Geltungsbereich endgültig angepasst.
2017-2019 erfolgten intensive Abstimmung für die optimalsten und sichersten Erschließungsmöglichkeiten mit dem Thüringer Amt für Bau und Verkehr, Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde und der Regionalplanung. Zudem wurde die Offenlage durchgeführt.
2020 sollen die letzten inhaltlichen Problemstellungen geklärt werden und der Satzungsbeschluss zum B-Plan und der Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Dass es in Gotha nicht die gewünschten schnelleren Entwicklungen gab, liegt am erforderlichen umfangreichen Abstimmungsbedarf zur Anpassung an die Regionalplanung und die seit 1990 nicht geplante Erweiterung der Flächen. Durch die nur teilweise Berücksichtigung der Belange für eine Gewerbeflächenentwicklung in Gotha im Regionalplan waren hier umfangreiche Arbeiten nach Inkrafttreten des Regionalplanes notwendig. Danach wurde das Verfahren durch Grundstücksverhandlungen mit den damaligen Eigentümern und Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger der B247 bestimmt. Die Darlegung des kommunalen Bedarfs und die Einschränkung auf die Fläche, sodass sie unter der der Raumbedeutsamkeit bleibt, waren sehr schwierig.
Seitens des Freistaates Thüringen und der Regionalentwicklung wurde der Stadt Gotha keine überregional bedeutsame Industrie- und Gewerbefläche an der Bundesautobahn 4 zugewiesen. Die Entwicklung in Waltershausen konnte stattfinden, weil das Areal vom Freistaat die als Landesbedeutsames Industriegebiet (IG 5) im Regionalplan aufgenommen wurde. Grundlage dafür ist das Landesentwicklungsprogramm gewesen, welches hier eine „Industriegroßfläche zur Flächenvorsorge für Ansiedlungen mit hoher strukturpolitischer und überregionaler Bedeutung“ vorsieht. Dadurch lag und liegt hier der regionalplanerische Schwerpunkt, sowie auch der landespolitische Schwerpunkt im Landkreis Gotha (zusätzlich auch im Erfurter Kreuz).
Ein Bebauungsplanverfahren dauert im Bundesdurchschnitt heutzutage 3 Jahre. Für ein kompliziertes Verfahren, bei dem auch noch der Flächennutzungsplan anzupassen ist, kann sicher im Schnitt von 5 Jahren ausgegangen werden. Durch die dann noch schwierige Ausgangslage in Bezug auf die Regionalplanung und die Grundstücksverfügbarkeit ist die Dauer des Verfahrens leider bedingt. Die regionalplanerischen Festsetzungen waren in Waltershausen, Ohrdruf und am Erfurter Kreuz besser. Gotha, in der Mitte zu diesen starken Gewerbestandorten, hatte es unter diesen Vorrausetzungen deutlich schwieriger.
„Aber jetzt haben wir es geschafft, es dauerte nicht 40 Jahre wie beim Kunstraub, aber eben auch nicht 40 Monate“, so der zuversichtliche Oberbürgermeister Knut Kreuch.